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Rundfunkgelände: Gericht bestätigt Urteil zu Nebenkosten für Nalepastraße

Der Streit über offene Nebenkosten auf dem ehemaligen DDR-Rundfunkgelände Nalepastraße ist juristisch entschieden. Wie der Anwalt der ehemaligen Eigentümer mitteilt, hat das Berliner Kammergericht eine Berufung der Verurteilten aus formalen Gründen zurückgewiesen.

Bei der Beklagtenseite handelt es sich die Firma Bau und Praktik aus Jessen in Sachsen-Anhalt. Sie war Ende April 2007 vom Landgericht Berlin zur Zahlung aufgelaufener Nebenkosten verurteilt worden. Laut Anwalt Bernd Szittnick beläuft sich die geforderte Summe auf rund 527.000 Euro.

Die neuen Länder hatten die Kosten nach eigenen Angaben zwar übernommen, jedoch nur verauslagt. Szittnick zufolge solle die Summe nun vollstreckt werden. Allerdings seien derzeit keine Konten der Schuldiger "greifbar".

Allein bis August 2006 waren zum Beispiel 21.000 Euro an Grundsteuer und 283.380 Euro an Stromkosten aufgelaufen. Weiterhin wurden Stadtreinigung, Telefonanbieter und andere Versorger nicht bezahlt. Die neuen Länder beglichen die Außenstände mit Steuergeldern.

Ein erstes Bemühen um Rückzahlung der Auslagen war gescheitert. Bau und Praktik ließ einen Vergleich vom 4. Januar 2007 über Zahlung von 260.000 Euro bereits Ende Januar 2007 wieder platzen.

Das Gelände in Berlin-Oberschöneweide im Bezirk Treptow-Köpenick war durch die Bau und Praktik im November 2005 für rund 350.000 Euro erworben worden. Das Kernareal mit den denkmalgeschützten Rundfunkbauten wurde im Juli 2006 für mehrere Millionen Euro weiterverkauft. Neuer Eigentümer ist der Ingenieur Albert Ben-David. (cp/ddp)

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