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Schautötung von Kaninchen: Künstler zu Geldstrafe verurteilt

Wegen der Tötung von zwei Kaninchen bei einer Performance in Berlin hat das Amtsgericht einen 44-jährigen Künstler und zwei Assistenten zu Geldstrafen verurteilt.

Bei der von einem 44-jährigen Künstler organisierten Aktion im Februar 2006 am Hackeschen Markt hatten die beiden Mitangeklagten, ein 55-jähriger Fleischer und eine 29-jährige Friseurin, den Tieren vor Publikum das Genick gebrochen. Im Anschluss haben sie die Kaninchen ohne Anwesenheit von Zuschauern zubereitet und verspeist.

Die Angeklagten hatten sich im Prozess auf das Recht der "Kunstfreiheit" berufen. Die Kunstfreiheit sei aber nicht grenzenlos, sagte der Richter. Es sei ein Unterschied, ob die Tiere vom Schlachter oder zur Schau getötet würden. Den vom Grundgesetz schützenswerten Lebewesen sei erhebliches Leid zugefügt worden.

Die Tiere seien aus "Klamauk" und um "Schauer zu erregen" getötet worden. Nach Überzeugung des Gerichts mussten die Tiere sterben, damit der "Künstler Bekanntheit erlangt". Auch der Prozess entsprach nach Meinung des Richters "den Vorstellungen" des Künstlers. Er habe genau gewusst, was er mit dieser Aktion anrichte, hieß es. Gegen den 44-Jährigen wurde daher auch die höchste Strafe mit 2400 Euro verhängt. Seine Schlächtergehilfen müssen 600 Euro und 1000 Euro Strafe zahlen. (mit ddp)

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