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Schlagstockeinsatz: Polizeipräsident soll sich zu Übergriffen am 1. Mai äußern

War der Schlagstockeinsatz gegen vermeintlich Unbeteiligte am 1. Mai in Kreuzberg illegal? Innensenator Körting will nun Polizeipräsident Glietsch zur Aufklärung heranziehen.

Nachdem bekannt wurde, dass ein Polizeiführer am 1. Mai in Kreuzberg den Schlagstockeinsatz auch gegen vermeintlich Unbeteiligte angeordnet hat, hat Innensenator Ehrhart Körting (SPD) den Polizeipräsidenten Dieter Glietsch um eine Stellungnahme gebeten, teilte die Sprecherin des Innensenators gestern mit. Das Schreiben, aus dem die Anordnung des Polizeiführers hervorgeht, sei „zur Auswertung an den Präsidenten weitergeleitet worden“, hieß es.

Wie berichtet, hatte der Fraktionschef der Grünen, Volker Ratzmann, in einem Brief die Aussage eines Polizeiführers zitiert, der während der Randale am 1. Mai ab 23 Uhr den Schlagstockeinsatz „auch gegen vermeintlich unbeteiligte Personen“ angeordnet hatte. Dabei war eine 30-jährige unbeteiligte Myfest-Besucherin von einem Polizisten mit einem Schlagstock zu Boden geprügelt worden und erlitt einen Rippenbruch. Das Verfahren wurde eingestellt, da keiner der anwesenden 14 Beamten die Schläge beobachtet haben will. Das Opfer erhielt 1000 Euro Schadenersatz vom Land Berlin.

Eine solche Anweisung sei rechtlich nicht haltbar, sagte Falk Menzner, Sprecher der „Koordinationsgruppe Polizei“ bei „Amnesty International“. Der Fall zeige, wie wichtig eine individuelle Kennzeichnung von Beamten in geschlossenen Polizeieinheiten sei. Auch der innenpolitische Sprecher der FDP, Björn Jotzo, sagte: „So eine Anordnung ist rechtswidrig. Ich erwarte mit Spannung die Stellungnahme des Senators.“ Ebenso wie die Grünen fordert seine Fraktion die individuelle Kennzeichnung von Beamten der Bereitschaftspolizei. tabu

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