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Schönfließ: Die Stille nach dem Schuss

Obwohl das Gutachten zu den tödlichen Schüssen von Schönfließ laut Staatsanwaltschaft Neuruppin eindeutig ist, wird es bei der Berliner Polizei vorerst keine weiteren disziplinarrechtlichen Konsequenzen geben.

Laut Gutachten war der erste tödliche Schuss eines Berliner Polizisten auf einen unbewaffneten Kriminellen in der Silvesternacht ungerechtfertigt. Der Schütze ist vom Dienst suspendiert.

Auch gegen seine beiden am Einsatz beteiligten Kollegen wird ermittelt – wegen Strafvereitelung im Amt. Die beiden Beamten hatten ausgesagt, am Tatort nichts gesehen oder gehört zu haben. Die Staatsanwaltschaft warf den Polizisten zudem vor, nicht sehr viel zur Aufklärung der Tat und des Hergangs beigetragen zu haben. Trotz dieser massiven Vorwürfe gegen die beiden Beamten leitet die Polizeibehörde keine disziplinarrechtlichen Schritte ein. Ist das Fehlverhalten der beiden Polizisten also nicht schwerwiegend genug gewesen?

Zu Einzelheiten wollte die Polizei sich gestern wegen der laufenden Ermittlungen gestern nicht äußern. Doch ein Sprecher wies darauf hin, dass „nicht immer alle Einzelheiten eines Falles in der Öffentlichkeit bekannt werden“. Eine Suspendierung – also „Verbot der Amtsausübung“ – wie es im Behördendeutsch heißt, werde nur ausgesprochen, wenn die Entlassung eines Beamten angestrebt wird.

Diese Maßnahme dauert längstens drei Monate. Der Beamte erhält in dieser Zeit weiterhin volle Bezüge. Danach folgt eine „vorläufige Dienstenthebung“. Hier können die Bezüge des Beamten um bis zu 50 Prozent gekürzt werden. Doch auch, wenn den beiden Beamten keine Entlassung droht, können nach dem Prozess Strafen folgen – vom Verweis über eine Geldstrafe bis hin zur Gehaltskürzung oder einer Degradierung.

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