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Sicherheitsverwahrung: Zwei Gewalttäter kurz vor Entlassung

Zwei in Berlin in der so genannten Sicherungsverwahrung einsitzende Schwerverbrecher, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu entlassen sind, sollen in gut vier Monaten freikommen.

Das entschied das Kammergericht am Mittwoch, wie die Pressestelle am Abend mitteilte. Bei einem dritten Straftäter entschied die Strafvollstreckungskammer, dass er weiter in Sicherungsverwahrung untergebracht wird, da er unverändert als höchstgefährlich eingestuft wird.

Bei einem der Gefangenen, die jetzt freigelassen werden sollen, kamen die Richter zu der Ansicht, dass seine Gefährlichkeit mit seiner früheren Alkoholsucht zusammenhing – er sei aber nun seit Jahren abstinent. Der Mann soll am 28. Februar 2011 auf Bewährung freikommen und strenge Führungsauflagen befolgen. Auch bei dem anderen Gefangenen, der zum 28. Februar auf die Freiheit hoffen kann, gehen die Richter nicht davon aus, dass er nochmals schwere Straftaten begeht, unter anderem wegen seines Alters – 69 Jahre – und seiner angeschlagenen Verfassung. Er war wegen Totschlags verurteilt worden. Es wird erwartet, dass gegen die Entscheidungen Rechtsmittel eingelegt werden, vom Staatsanwalt und von dem Gefangenen, der nicht freikommen soll.

Wie berichtet, hatten die Straßburger Richter moniert, dass die Sicherungsverwahrung bei zahlreichen Sexual- und Gewaltverbrechern 1998 rückwirkend unbegrenzt verlängert wurde, obwohl bei ihrer Verurteilung eine Verwahrung im Anschluss an die Haftzeit auf maximal zehn Jahre befristet war.

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