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Sicherungsverwahrung: Gewalttäter klagte sich aus Gefängnis

Roman M. hatte Erfolg beim Verfassungsgericht: Der 47-Jährige hatte gegen die Sicherungsverwahrung geklagt und im Juni recht bekommen. Nach 22 Jahren Haft ist er nun frei.

Ein weiterer Gefangener in Tegel hat sich aus der Sicherungsverwahrung herausgeklagt. Am Donnerstagnachmittag öffneten sich für den 47-jährigen Roman M. die Tore der Anstalt. M. hatte in Karlruhe beim Bundesverfassungsgericht gegen die nachträglich im Jahr 2009 verhängte Sicherungsverwahrung geklagt und im Juni recht bekommen.

Der Schlosser hatte Ende 1996 seine Ehefrau in der Wohnung in Friedrichshain erwürgt. Im Sommer 1997 wurde er wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt. Zudem waren etwa vier Jahre Haft aus einer früheren Verurteilung wegen versuchten Mordes offen. M. hatte einem Kollegen einen glühenden Schürhaken in den Bauch gerammt. Ein DDR-Gericht hatte ihn 1986 zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Nach Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe war M. entlassen worden – und heiratete seine Jugendliebe. Als die Frau acht Monate später mit ihm Schluss machte, würgte er sie fünf Minuten lang zu Tode. Im Gefängnis kam es später zu Übergriffen auf andere Insassen.

Wegen dieser kriminellen Karriere hatte die Berliner Staatsanwaltschaft 2009 die nachträgliche Sicherungsverwahrung das erste und einzige Mal durchgesetzt. Vier Gutachter hatten bei M. einen Hang zu Gewalttaten gesehen. „Wir müssen befürchten, dass es wieder zu gewalttätigen Konfliktlösungen kommt“, hatte es im Urteil geheißen.

Nun ist Roman M. frei, nach 22 Jahren in Gefängnissen.

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