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Sorge um Debatte: Arabische Vereine: Kinderdealer Einzelfälle

Mit Besorgnis hat das Deutsch-Arabischen Zentrum in Neukölln auf die aktuelle Debatte um den Missbrauch von Kindern als Drogendealer reagiert. Bei den Fällen handele es sich um Einzelschicksale.

Verantwortliche des gemeinsamen Projekts von 13 arabischen Vereinen und dem Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerk (EJF) warnten am Mittwoch vor einer „Politisierung und Instrumentalisierung“ der aktuellen Fälle von Kindern als Drogendealer. Man solle lieber ernsthaft nach einer Lösung zu suchen.

Nach Ansicht der arabischen Vereine im Deutsch-Arabischen Zentrum (DAZ) in Neukölln handelt es sich beim Phänomen der Kinderdealer „um wenige Einzelfälle“. Die betroffenen Kinder seien selbst Opfer und keine Täter. „Das ist eine neue Art von Kindesmissbrauch, mit dem wir uns alle auseinandersetzen müssen“, hieß es. Die kriminellen Männer und Clan-Chefs hinter den Kindern müssten gefasst und bestraft werden.

In den vergangenen Wochen waren in Berlin wiederholt strafunmündige Drogendealer in Kindesalter festgenommen worden. Die vermutlich aus dem Libanon stammenden Kinder werden offenbar von organisierten Drogenhändlern als Dealer missbraucht, weil Kinder unter 14 Jahren strafunmündig sind. Die meisten von ihnen kamen als unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Berlin. Über Papiere verfügen sie in der Regel nicht.

Für Schlagzeilen hatten vor allem zwei Jungen gesorgt, die mehrfach von der Polizei beim Handel mit Heroin erwischt wurden und immer wieder aus Heimen geflüchtet sind. Ein vermeintlich Elfjähriger befindet sich seit Dienstag wieder in Obhut der Behörden. Ein EJF-Sprecher bestätigte am Mittwoch, dass er in einer stadtfernen Einrichtung für delinquente Kinder des diakonischen Trägers in der Uckermark untergebracht ist.

Die Behörden gehen davon aus, dass der Junge älter ist als er angibt. Die Sprecherin der Berliner Staatsanwaltschaft, Simone Herbeth, sagte am Mittwoch auf ddp-Anfrage, für den Jungen werde aller Voraussicht nach bei Gericht ein Antrag auf Feststellung des Alters gestellt. Für einen angeblich 13-Jährigen liege ein entsprechender Beschluss bereits vor. Voraussetzung für die Untersuchung durch Gerichtsmediziner sei das Vorliegen von Anhaltspunkten, dass die Jungen bereits älter seien als angegeben. ddp

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