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Sozialgericht: Jobcenter muss Fahrt zum Kind bezahlen

Nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil über Hartz-IV-Härtefallregelungen vom Februar gehen jetzt beim Berliner Sozialgericht erste Klagen auf Leistungen der Jobcenter ein, die über den Regelsatz hinausgehen.

Beispielsweise klagte ein Vater, weil er Kosten für Bahnfahrten zu seinem in Schleswig-Holstein lebenden Kind erstattet haben wollte. In dem Fall brauchte das Gericht nicht zu entscheiden; das Jobcenter erkannte während des Verfahrens den Anspruch an. Erfolglos blieben aber andere Klagen, denn die nach dem Karlsruher Urteil erlassenen Neuregelungen des Bundesarbeitsministeriums sind eng gefasst.

Auch künftig muss das Jobcenter die Kosten für eine Kitareise nicht übernehmen, heißt es in einem Beschluss des Gerichts. Während Zuschüsse bei Klassenfahrten gesetzlich vorgeschrieben sind, gibt es keine rechtlichen Grundlagen bei Kitareisen. In einem weiteren Verfahren wies das Sozialgericht die Klage auf den Ersatz eines defekten Kühlschranks zurück. In beiden Fällen teilte das Gericht die Auffassung des Jobcenters, dass man das notwendige Geld hätte ansparen müssen. Auch ein Kläger, der die Übernahme von Tilgungsraten für eine Eigentumswohnung unter einer Härtefallregelung sehen wollte, hatte kein Glück. „Das ,menschenwürdige Existenzminimum’ ist nicht betroffen“, urteilte das Gericht.

Die Klagewelle am Sozialgericht hält indes an. Von einer „dramatischen Steigerung“ ist die Rede. 4524 Verfahren gingen im März ein. Davon betrafen 3288 Fälle Hartz IV, 667 mehr als im Vorjahr. sik

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