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Sozialversicherung: Betrüger muss ins Gefängnis

Während seines Hafturlaubs bereicherte er sich an der Hoffnung von Arbeitslosen und der Sozialversicherung - 60.000 Euro Schaden entstanden. Am Mittwoch verurteilte ihn das Gericht zu Gefängnis.

Ein 49-jähriger Mann ist vom Landgericht Berlin am Mittwoch zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren Haft verurteilt worden - wegen Betrugs zulasten von Arbeitslosen und der Sozialversicherung. Der mehrfach vorbestrafte Betrüger hatte nach Ansicht des Gerichts zwischen Februar und April 2002 35 "hoffnungsvolle Arbeitnehmer" mit einem vermeintlichen Job getäuscht und ihnen weder Lohn gezahlt noch Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Den Versicherungsträgern war dadurch ein Schaden von 35.000 Euro entstanden.

Betrüger war bereits in Haft

Während eines Hafturlaubs hatte der bereits wegen Betrugs verurteilte Angeklagte die Taten begangen. In dieser Zeit habe er ein "bemerkenswertes Betrugssystem" aufgebaut, das aber "auf Sand gebaut war", hieß es im Urteil. Für die von ihm gegründeten vier Firmen, darunter ein Call-Center, hatte der gelernte Fleischer Verträge mit Arbeitskräften geschlossen, ohne die Absicht zu haben, sie zu bezahlen oder entsprechende Sozialbeiträge abzuführen.

Stattdessen hatte er von der Arbeitsagentur gezahlte Provisionen kassiert. 25.000 Euro waren dem Urteil zufolge in das betrügerische System geflossen. Wegen der nicht gezahlten Löhne war der Angeklagte bereits im März 2006 vom Landgericht Berlin zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Diese Strafe wurde in das Urteil mit einbezogen. Dem geständigen Betrüger wurde zugute gehalten, dass er Reue zeigte und um eine Wiedergutmachung des Schadens bemüht sei. (jg/ddp)

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