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Exklusiv

Staatsanwalt gelassen: Anwälte wollen Berliner Terrorverdächtige aus U-Haft holen

Einen Tag nach ihrer Festnahme am 8. September wanderten Samir M. und Hani N. in U-Haft. Ihre Verteidiger sehen keinen dringenden Tatverdacht - und wollen notfalls bis vors Bundesverfassungsgericht ziehen.

Von Frank Jansen

Knapp zwei Wochen nach der Festnahme der Terrorverdächtigen Samir M. (24) und Hani N. (28) in Berlin haben ihre Verteidiger nach Informationen des Tagesspiegels am Mittwoch beim Amtsgericht Tiergarten eine Beschwerde gegen den Haftbefehl eingelegt. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht hatte am 9. September, einen Tag nach der Festnahme, die zwei Männer in Untersuchungshaft geschickt.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, eine „schwere, staatsgefährdende Gewalttat“ vorbereitet zu haben. Der Deutschlibanese Samir M. und der aus dem Gaza-Streifen stammende Hani N. sollen versucht haben, sich große Mengen Kühlpads zu verschaffen, um mit dem darin enthaltenen Gel sowie weiteren Chemikalien Sprengstoff herzustellen.

Aus Sicht der Verteidiger besteht jedoch kein dringender Tatverdacht. Die Berliner Anwälte, Alexander Funck für Samir M. und Tarig Elobied für Hani N., wollen sich auch ans Bundesverfassungsgericht wenden, sollte der Haftbefehl gegen ihre Mandanten nicht aufgehoben werden.

Die Verteidiger meinen, das Amtsgericht hätte den Haftbefehl gar nicht erst erlassen dürfen. Es gebe keine Anhaltspunkte, die belegen, „dass der Beschuldigte auch nur ansatzweise den Vorsatz zur Begehung der ihm zur Last gelegten Tat hatte“, schrieb Anwalt Funck in seiner Beschwerde. Nach Ansicht von Verteidiger Elobied ist auch nicht bewiesen, dass sein Mandant die Kühlpads erhalten hat.

Außerdem sei die bei Hani N. gefundene Flasche mit Salzsäure angebrochen gewesen und somit „offenbar für nicht deliktische Zwecke, zum Beispiel Toilettenreinigung“ verwendet worden, sagte Elobied dem Tagesspiegel. Und selbst wenn Hani N. sich Stoffe beschafft hätte, die der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat dienen, sei nicht ersichtlich, dass er Totschlag oder Mord geplant habe. Es hätte dann auch auf eine Sachbeschädigung hinauslaufen können, argumentiert der Anwalt. „Einen Hinweis, der Beschuldigte bereite die Auslöschung von Menschenleben vor, ergibt sich aus der Akt jedenfalls nicht“, sagte Elobied.

Die Staatsanwaltschaft glaubt allerdings nicht, dass die Haftbeschwerde Erfolg hat. „Wir sehen das gelassen“, hieß es.

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