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Stadtautobahn A 100 in Berlin: Raser überholt Videowagen der Polizei mit 160 km/h

Doppelt so schnell wie erlaubt war ein junger Raser auf der Stadtautobahn in Berlin unterwegs. Mit 160 km/h überholte er einen Videowagen der Polizei.

Ein 25-Jähriger hat die Stadtautobahn am Freitagabend mit einer Rennpiste verwechselt: Erst überholte er einen (zivilen) Videowagen der Polizei mit stark überhöhter Geschwindigkeit auf der rechten Seite, dann bremste er ein anderes Auto aus und übte sich auch noch im Kurvendrift. Erst auf dem Sachsendamm konnte der Raser gestoppt werden.

Gegen 21.45 Uhr waren die Beamten des Verkehrsdienstes mit ihrem Videowagen auf der Stadtautobahn in Richtung Neukölln unterwegs, als sie kurz vor dem Tunnel am Innsbrucker Platz von einem getunten VW überholt wurden - nicht etwa auf der linken, sondern auf der rechten Seite. Als die Polizisten die Geschwindigkeit des Autos prüften, stellten sie fest: Der Wagen war mit 160 Stundenkilometern unterwegs und damit genau doppelt so schnell wie die erlaubten 80 Stundenkilometer.

Laut Polizei verlangsamte der 25-Jährige Fahrer die Geschwindigkeit kurz vor dem Tunnel auf die erlaubten 80 Stundenkilometer, um im Tunnel selbst wieder auf das Gaspedal zu drücken. Dort wechselte er laut Polizei abrupt auf den linken Fahrstreifen - und setzte sich unmittelbar vor einen anderen Wagen, den er nach Angaben der Polizei "mit quietschenden Reifen" ausbremste.

Kurz darauf wurden die Verkehrspolizisten auf einen anderen VW aufmerksam, dessen Fahrer den Raser zu kennen schien: Er zeichnete nämlich die riskanten Manöver des 25-Jährigen mit einer sogenannten "Actioncam" auf. An der Anschlussstelle Tempelhofer Damm fuhren die beiden Autos von der Autobahn ab, wendeten und fuhren wieder auf die A 100 auf, um in die entgegengesetzte Richtung weiter zu rasen. Am Autobahnkreuz Schöneberg nutzen die beiden Fahrer eine scharfe Kurve zum Driften, bevor sie von der Autobahn abfuhren.

Erst auf dem Sachsendamm gelang es den Polizisten, den 25-jährigen Raser zu stoppen. Er sieht nun einem Strafermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs entgegen. Außerdem muss er seinen Führerschein für mindestens drei Monate abgeben und mindestens 600 Euro Bußgeld bezahlen. Darüber hinaus gibt es noch mindestens vier Punkte im Verkehrszentralregister.

Der Fahrer des anderen VW hingegen konnte fliehen - die Beamten hatten sich aber sein Kennzeichen notiert. Ihn erwarten laut Polizei ein Bußgeld von 100 Euro und drei Punkte im Verkehrszentralregister.

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