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Steglitz-Zehlendorf: Griff in die Bezirkskasse: Haft für Ex-Ordnungsamtschef

Ausgerechnet der oberste Hüter der Ordnung bei Ordnungsamt hat gegen das Recht verstoßen. Wegen Veruntreuung von 264 000 Euro wurde er zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.

Erschreckend dreist war die Selbstbedienung des Beamten: Thomas M. hatte als leitender Mitarbeiter des Ordnungsamtes Steglitz-Zehlendorf innerhalb von vier Jahren 264 000 Euro für sich abgezweigt. Wegen Untreue in 175 Fällen wurde er am Montag zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der 43-Jährige hatte Bargelder, die Bürger beim Amt eingezahlt hatten, eingesteckt. Die Taten seien ihm allerdings sehr leicht gemacht worden, hieß es im Urteil. Im Bezirksamt sei „beängstigend fahrlässig“ mit Kontrollen umgegangen worden.

Die Abzocke begann im April 2006 und wurde erst im Juli 2010 entdeckt – auch das nur durch einen Zufall. Thomas M. aus Lichterfelde legte bald ein Geständnis ab. „Ich war überlastet“, stöhnte der Ex-Leiter des Allgemeinen Ordnungsdienstes des Bezirksamtes. Er habe zusätzliche Aufgaben übernommen, beispielsweise bei den Jugendverkehrsschulen. Trotzdem scheute er sich nicht, auch noch als Vorzeige-Ordnungshüter in einer Doku-Soap eines Fernsehsenders aufzutreten.

Er suchte nach Anerkennung – und griff immer wieder in die Kasse. „Da es so einfach war, machte ich weiter“, sagte M. im Prozess. Zum Wochenende steckte er sich die Taschen voll – bis zu 5000 Euro waren es. M. sagte, er sei auf das Geld eigentlich nicht angewiesen gewesen. Doch er gab es komplett aus – für seinen „Lebenswandel“. Dazu zählten Autos, gutes Essen, Reisen oder Abos für ein Fitness-Studio, das der korpulente Familienvater dann gar nicht besuchte. Seiner Frau habe er vorgegaukelt, dass der Geldsegen auf Honorare vom Fernsehen zurückzuführen sei. Seinen Beamtenstatus hat er inzwischen verloren.

M. galt als Mann, der sich mit dem Computerprogramm für Verbuchung von Bargeldern für Parkvignetten oder Verwarnungen exzellent auskannte. Man vertraute ihm. „Er hat bewusst den bargeldlosen Zahlungsverkehr lahmgelegt“, befand das Gericht. Über den Tresor wachte M. allein. „Hätte man das Vier-Augen-Prinzip gewahrt, wäre es nicht passiert“, kritisierten die Richter. Der Ankläger hatte dreieinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidiger Bewährung.

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