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Steuerhinterziehung: Bankmanager vor Landgericht freigesprochen

Das Landgericht Berlin hat den früheren Geschäftsführer der Berlin-Hyp-Immobilientochter IBG, Manfred Schoeps, vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen.

Manfred Schoeps war in dem seit acht Monaten laufenden Verfahren angeklagt, es unterlassen zu haben, 1996/97 beim Kauf von Gesellschafteranteilen an Aubis-Plattenbauten durch einen von der Berlin Hyp aufgelegten Immobilienfonds dem Finanzamt Grunderwerbssteuern anzuzeigen. Dadurch sollen Steuern in Höhe von 2,4 Millionen Euro hinterzogen worden sein.

Dem Urteil zufolge war der Manager aus "Rechtsgründen" freizusprechen. Das Gericht verwies auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes von Februar dieses Jahres. Danach besteht gegenüber dem Finanzamt erst bei Übernahme von 95 Prozent der Gesellschafteranteile eine Anzeigepflicht zur Grunderwerbssteuer, weil das laut Rechtsprechung einem Grundstückskauf gleichkomme.

Im verhandelten Fall seien nicht so viele Gesellschafteranteile veräußert worden, hieß es. Die Aubis-Geschäftsführer Christian Neuling und Klaus-Hermann Wienhold hatten als Verkäufer der Plattenbauten, noch sechs Prozent der Anteile behalten. Die IBG war mit 94 Prozent beteiligt.

Im Dezember 2006 hatte das Landgericht Berlin bereits den Geschäftsführer des IBG Fonds 12 wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe von elf Monaten verurteilt. Außerdem musste der 53-jährige Rechtsanwalt eine Geldauflage von 200.000 Euro zahlen. Das Verfahren gegen den ursprünglich mitangeklagten früheren Aubis-Manager Christian Neuling war seinerzeit wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt worden. (mit ddp)

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