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Polizei & Justiz: Strafe von 40 000 Euro für Ex-Herthaner Gericht passte Summe

an Dejagahs Gehalt an

Berlin - Der frühere Herthaner Ashkan Dejagah hatte gestern noch einen unangenehmen Termin in Berlin: Auf den seit Sommer für Wolfsburg kickenden Fußballer warteten Richter. In dem Berufungsverfahren wurden Verkehrsverstöße aus dem Jahr 2006 neu aufgerollt. Und für den 21-Jährigen wurde es am Ende wesentlich teurer als in der ersten Runde. Wegen einer Unfallflucht und einer Fahrt ohne Haftpflichtversicherung muss er eine Geldstrafe von 40 000 Euro (40 Tagessätze zu je 1000 Euro) zahlen. Zudem wurde ein zweimonatiges Fahrverbot verhängt.

Beide Seiten hatten Berufung eingelegt. Für die Staatsanwaltschaft war die Strafhöhe, die die Amtsrichterin im März verhängt hatte, nicht akzeptabel. Sie hatte 50 Tagessätze zu je 200 Euro verhängt – und war damit von einem Monatseinkommen Dejagahs von etwa 6000 Euro ausgegangen. Da sei die erste Instanz hinsichtlich des Gehalts eines Bundesliga-Profis wohl „etwas blauäugig“ gewesen, hieß es nun. Das Landgericht ging nun von einem fünf- mal höheren Einkommen aus.

Dejagah wiederum wollte mit der Berufung sein Fahrverbot auf einen Monat verkürzen. Drei Monate hatte das Amtsgericht verhängt. Jetzt bekam er zwei Monate, weil er den Schuldspruch an sich akzeptierte und auf Zeugen verzichtete. „Sie haben hier Einsicht gezeigt“, begründeten sie die Reduzierung auf zwei Monate. Dejagah hatte im September 2006 mit einem Go-Kart ein geparktes Auto gerammt und sich aus dem Staub gemacht. Im Mai 2006 war er einen Golf ohne Versicherungsschutz gefahren. K. G.

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