Berlin Zukünftig wird eine Anzeige geschrieben und der fällige Betrag muss überwiesen werden. Eine Ausnahme wird es nur für Ausländer geben. Sie müssen weiter bar zahlen.
Als Grund für die Maßnahme führte die Behörde den hohen Verwaltungsaufwand an. Die Behörde verspricht sich von der Änderung auch, Unfallursachen künftig noch zielgerichteter bekämpfen zu können, weil die Art der Regelverletzung ausgewertet werde. Auch der präventive Effekt eines schriftlichen Ordnungswidrigkeitenverfahrens soll mit der Neuerung erhöht werden. Das Verwarngeld wird bei kleineren Ordnungswidrigkeiten wie etwa Verstößen im Straßenverkehr erhoben. Es kann bis zu 35 Euro betragen. (ho/ddp)
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