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Tiergarten: Bewährungsstrafe für Messerangriff auf Lebensgefährtin

Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 30-Jähriger vom Amtsgericht Tiergarten zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Ein 30-jähriger Mann ist am Freitag vom Amtsgericht Tiergarten wegen gefährlicher Körperverletzung zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der arbeitslose Metallbauer hatte gestanden, im Juni dieses Jahres während eines Streits seine 22-jährige Lebensgefährtin mit einem Küchenmesser verletzt zu haben. Der Stich in den Oberschenkel hatte Venen zertrennt, sodass die Frau notoperiert werden musste. Bei dem Angriff hatte sie die gemeinsame einjährige Tochter auf dem Arm. Einige Monate zuvor hatte er seine Freundin im Streit bereits zu Boden gestoßen und mit Tritten misshandelt.

Der Prozess ergab, dass sich die Übergriffe in einer sogenannten Trennungsphase des Paares ereignet hatten. Sie waren drei Jahre zusammen. Dabei stand der Angeklagte jeweils unter Alkoholeinfluss und dem verschreibungspflichtigen Schmerzmittel Tilidin. Das Gericht ging daher von einer eingeschränkten Schuldfähigkeit des 30-Jährigen aus. Bereits „Kleinigkeiten“ hatten dem Richter zufolge in der Beziehung zu Streitigkeiten geführt, die dann in Gewalt übergingen.

„Ich habe denen geschadet, die ich liebe. Es tut mir leid“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Seine Lebensgefährtin versicherte, sie habe dem Angeklagten verziehen. „Wir wollen neu anfangen. Ich war ja nicht umsonst drei Jahre mit ihm zusammen“. Die Bewährungsstrafe wurde verhängt, weil die letzte Verurteilung wegen Gewaltdelikten, zehn Jahre zurück liegt. Daneben muss der 30-Jährige zusätzlich 300 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. (ddp)

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