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Tierheim Falkenberg: Keine Einigung im Prozess zum Finanzskandal

Missbrauch von Spendengeldern, private Abendessen über den Verein abgerechnet, Honorare zu Unrecht bezogen - die Vorwurfsliste der Kläger gegen den früheren Geschäftsführer des Tierheims Falkenberg ist lang. Am ersten Prozesstag fand sich keine Einigung.

Ein Gütetermin im Zivilstreit um Schadenersatzforderungen an den früheren Geschäftsführer des Berliner Tierheims, Volker Wenk, ist am Freitag vor dem Landgericht Berlin erfolglos zu Ende gegangen. Die Forderungen des Tierschutzvereins Berlin betragen 189.000 Euro. Ein Vergleichsangebot des Gerichts über 50.000 Euro wurde vom Verein zuvor abgelehnt. Der Vorsitzende Richter kündigte an, "in ein paar Wochen" eine Entscheidung zu verkünden. Wenk war der Verhandlung ferngeblieben und hatte sich von seinem Anwalt vertreten lassen.

Hintergrund des Rechtsstreits sind finanzielle Unregelmäßigkeiten bei Gehaltszahlungen sowie die zweckentfremdete Verwendung von Spendengeldern im neuen Berliner Tierheim in Falkenberg. Dem Anwalt zufolge soll Wenk "private Abendessen" über 9300 Euro oder "japanische Oberhemden und Unterhosen" über den Verein abgerechnet haben. Hinzu kommen Spenden über 18.000 Euro, die nicht dem Verein gutgeschrieben wurden, für die aber Quittungen erstellt worden seien. Auch Honorare über 75.000 Euro, die der Vorsitzende nach seiner Pensionierung erhielt, sollen zurückgezahlt werden.

Das Verfahren sei so voluminös, dass sich ein Rechtsstreit jahrelang hinziehen könnte, gab der Richter zu bedenken. Der Tierschutzverein müsse Wenk auch "den Griff in die Kasse beweisen", hieß es. Rund 400 Einzelpositionen hat der klagende Verein aufgelistet. Der Anwalt des Vereins bekräftigte in der Verhandlung seine Mindestforderung von 150.000 Euro. Den Vergleichsvorschlag lehnte er ab, weil "allein die Honorare 50.000 Euro deutlich überschreiten würden".

Der Präsident des TVB und Vorsitzende des Deutschen Tierschutzbundes, Wolfgang Apel, hatte im November 2004 Strafanzeige gegen den damaligen Vereinsvorsitzenden Wenk und vier weitere Mitarbeiter der Tierheim-Leitung gestellt. Darunter war auch Wenks Ehefrau Carola Ruff. Infolge der Anschuldigungen war Wenk nach 15 Jahren von seinem Amt zurückgetreten. Den Posten als Geschäftsführer hatte er bereits 2003 an seine Ehefrau übergeben. Unterdessen hat auch die Berliner Staatsanwaltschaft Anklage wegen Untreue gegen Wenk und vier weitere Mitarbeiter der Führungsriege erhoben. Ein Verhandlungstermin steht bislang noch nicht fest. (dw/ddp)

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