zum Hauptinhalt

Touristen-Familie: Berlinausflug endet mit Geldstrafe

Eine Touristen-Familie geriet nach einem Beschwerdebrief wegen Polizeigewalt ins Visier der Justiz, die ihnen Beamtenbeleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vorwirft. Amnesty zeigt sich alarmiert.

Es sollte für die Familie ein Urlaubswochenende in Berlin werden. Jetzt stehen Walter und Ramona Roos wegen Beamtenbeleidigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt vor Gericht – unschuldig, wie sie beteuern. Ihr Fehler: Sie hatten sich schriftlich beim Innensenator über das „gewalttätige Verhalten“ eines Polizisten beschwert. „Das ist für mich immer noch unglaublich“, sagt Ramona Roos. Heute steht die 42-Jährige vor dem Amtsgericht Tiergarten. Ihr drohen 1200 Euro Strafe und die Gerichtskosten.

Angefangen hat alles am 12. September vergangenen Jahres. Das Ehepaar war gemeinsam mit ihrem sieben Jahre alten Sohn und der 14-jährigen Tochter als Touristen nach Berlin gekommen. Beim Bummeln am Potsdamer Platz kamen sie zufällig in die Nähe der „Freiheit statt Angst“-Demonstration. An der Ebertstraße wurde der Familie der Durchgang von einem Polizisten verwehrt. Während Walter Roos den Beamten fragte, weshalb er – als jemand, der offensichtlich nicht zur Demonstration gehört – nicht durchgehen dürfe, bückte sich seine Frau und durchstieg das Gitter.

„Der Polizist hielt sie dann im Hals- und Schulterbereich fest und drückte sie mit dem Knie auf den Boden“, erinnert sich Walter Roos. Die Brille seiner Frau wurde verbogen, ihr Rücken schmerzte. Als Ramona Roos fragte, ob sie wieder aufstehen könne, habe der Polizist nicht reagiert. Sie strampelte sich frei, musste nun aber auf ihrer Seite der Absperrung bleiben, ihre Familie auf der anderen. Die Frage nach der Dienstnummer habe der Beamte konsequent ignoriert.

Wieder zu Hause in Bad Kreuznach litt Ramona Roos an starken Schmerzen. Ein Arzt stellte eine Distorsion der Halswirbelsäule, multiple Prellungen der Lendenwirbelsäule, Ellenbogen und Oberarm fest. Die Familie schickte daraufhin einen Brief an den Innensenator, in dem sie den Fall schilderten. Einige Zeit später kam Post von der Staatsanwaltschaft mit der Nachricht, dass ihre Anzeige eingestellt wurde. Die hatten sie aber gar nicht gestellt. Offenbar hatte die Innenverwaltung, wie in derartigen Fällen üblich, von Amts wegen ein Verfahren gegen den Polizisten eingeleitet. Die Familie war enttäuscht, die Angelegenheit damit aber für sie beendet. Für die Polizei offensichtlich nicht. Zwei Monate später flatterte eine Anzeige ins Haus. Angeblich hätten sie den Beamten beleidigt, Ramona Roos habe „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ geleistet.

„Das ist doch absurd“, sagt sie dazu. Sie hätten nach dem Vorfall noch 20 Minuten an der Polizeiabsperrung gestanden. „Hätten wir diese Taten wirklich begangen, warum haben die Polizisten dann nicht unsere Personalien aufgenommen?“ In der festen Überzeugung, dass sich die Vorwürfe als haltlos herausstellen würden, fuhr Walter Roos im Februar zu seinem Prozess. Wegen des zähen Verkehrs kam er zehn Minuten zu spät. Daraufhin wurde er in Abwesenheit schuldig gesprochen: 600 Euro Strafe und 1200 Euro Gerichtskosten.

Amnesty International, das den Fall inzwischen betreut, überrascht die Geschichte nicht. „Wir beobachten oft, dass es eine Gegenanzeige gibt, wenn jemand einen Polizisten beschuldigt“, sagt Mitarbeiterin Katharina Spieß. Auffällig sei, dass die Anzeige der Betroffenen häufig nicht weiter bearbeitet werde, die Anzeige des Polizisten hingegen schon. „Es gibt Menschen, die sich aus Angst vor einer Gegenanzeige nicht mehr trauen, einen Polizisten anzuzeigen.“

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false