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Ein Mitglied der Rockerbande "Bandidos" ist am Montag zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der 25-Jährige ist kein unbeschriebenes Blatt.

© dpa

Überfall auf Hells Angel war „Selbstjustiz“: Bandidos-Kronzeuge zu Haftstrafe verurteilt

Ein Kronzeuge aus der Rockerszene ist wegen schweren Raubes und Körperverletzung zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. In das Urteil bezog das Landgericht Berlin am Montag drei frühere Strafen mit ein, die auch im Zusammenhang mit Gewalttaten im Rockermilieu standen.

Das heute 25-jährige Ex-Mitglied des Rockerclubs Bandidos wurde schuldig gesprochen, im Januar 2010 am Angriff auf ein Mitglied der konkurrierenden Hells Angels in Lichtenberg beteiligt gewesen zu sein. Dabei wurde der Mann durch einen Messerstich im Oberschenkel verletzt. Der Täter wurde bereits zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt.

Zwei Monate später hatten der Kronzeuge und drei Mitangeklagte zwei Frauen in ihrer Wohnung in Schöneberg überfallen, gefesselt und Wertsachen sowie Bargeld in Höhe von 7.000 Euro geraubt. Gegen die 30- bis 36-jährigen Mittäter, darunter ein weiteres Bandidos-Mitglied, wurden im aktuellen Verfahren Strafen von vier Jahren drei Monaten bis viereinhalb Jahre Haft verhängt. Der 30-jährige Angeklagte hat sich eigenen Angaben zufolge inzwischen auch von der Rockerszene distanziert.

Das Gericht stellte fest, dass lediglich der Angriff auf das Hells-Angels-Mitglied mit den Auseinandersetzungen im Rockermilieu zu tun hatte. Es sei ein „Präventivschlag“ der Bandidos gewesen, um einen Rivalen „auszuschalten“, hieß es. Daran war neben dem 25-jährigen Kronzeugen auch der 30-jährige Mitangeklagte beteiligt. Das Gericht sah eine „menschenverachtende Gesinnung“ und sprach von „Selbstjustiz“. Der Überfall der vier Angeklagten auf die beiden Frauen sei dagegen eine „Privatsache“ gewesen. Diese Tat habe nichts mit den Auseinandersetzungen in der Rockerszene zu tun, hieß es.

Zum wiederholten Mal trat der inzwischen 25-jährige Ex-Rocker als Kronzeuge in einem Strafverfahren gegen ehemalige Mitglieder seines Motorradclubs auf. Seine Aussage hatte zur Festnahme der Mitangeklagten geführt.

Im Zusammenhang mit der Erpressung eines mutmaßlichen Drogendealers war er Ende Oktober bereits zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Diese und weitere zwei Strafen wurden in das Urteil mit einbezogen. Aufgrund seiner Lebensbeichte sind weitere Strafverfahren gegen Mitglieder der Rockerszene bei der Berliner Staatsanwaltschaft anhängig. (dapd)

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