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Gedenken. Am Tiergarten wird an Susanne Fontaine erinnert - darunter ist auch ein Brief ihres Mannes.

© Lars von Törne

Umgang mit ausreisepflichtigen Straftätern: Abgeordnete debattieren über Mord im Tiergarten

Kein Mord hat in diesem Jahr in Berlin so viel Aufsehen erregt wie der an der Kunsthistorikerin Susanne Fontaine. Der Fall beschäftigt heute den Innenausschuss.

Die Regierungsparteien SPD, Linke und Grüne haben den Fall auf die Tagesordnung setzen lassen, es soll über den "Umgang mit ausreisepflichtigen Straftätern am Beispiel des Tiergartenmordes" diskutiert werden. Im September war die Kunsthistorikerin Susanne Fontaine auf dem Verbindungsweg vom Schleusenkrug zum Bahnhof Zoo auf dem Heimweg überfallen, beraubt und getötet worden.

Wenig später wurde in Polen der 18 Jahre alte Tschetschene Ilyas A. unter dringendem Tatverdacht festgenommen. Er sitzt mittlerweile in Berlin in Untersuchungshaft. A. hatte in Berlin bereits eineinhalb Jahre in Haft gesessen, sollte danach abgeschoben werden. Dies geschah aber nicht.

Die AfD will im Innenausschuss fragen, wieso das Land Berlin nicht die Möglichkeit des Paragrafen 58 des Aufenthaltsgesetzes nutzt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im August entschieden, dass kurzfristige Abschiebungen islamistischer Gefährder in ihre Heimatländer aus Gründen der Terrorabwehr sehr wohl möglich sind. Wie es in einer Antwort der Innenverwaltung auf eine Anfrage der AfD hervorgeht, hat das Land Berlin im Jahr 2016 keine einzige auf Paragraf 58 gestützte Abschiebungsanordnung erlassen.

Ende Oktober war das illegale Zeltlager von Obdachlosen entlang des Verbindungsweges vom Bezirk geräumt worden.

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