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Untersuchungshaft: Junge Kriminelle sind zu teuer

Einrichtungen zur U-Haft-Vermeidung sind nicht voll ausgelastet, trotzdem zahlt der Senat für die leeren Plätze. Rund 60 Prozent der Jugendlichen, die in einer Jugendeinrichtung statt in regulärer U-Haft untergebracht worden sind, werden später nicht mehr rückfällig.

Von Sabine Beikler

Häufig ordnen Berliner Richter für junge Kriminelle aus erzieherischen Gründen vor einer Gerichtsentscheidung eine Unterbringung in der U-Haft-Vermeidung an. „Dafür muss das Land Plätze garantieren“, sagt Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD). Für strafmündige Jugendliche zwischen 14 und unter 18 Jahren hält das Land 24 Plätze in Einrichtungen des Evangelischen Jugend- und Fürsorgewerks (EJF) vor. Obwohl die Unterbringungsquote von fast 100 auf 70 Prozent gesunken ist, hat das Land im Haushalt für die Vollbelegung 1,8 Millionen Euro vorgesehen. Das Land zahlt – auch wenn die Plätze nicht belegt sind. Im Durchschnitt beträgt der Tagessatz für einen Platz 198 Euro. Wenn dieser nicht belegt ist, zahlt das Land pro Tag nur 20 Euro weniger. FDP-Rechtspolitiker Sebastian Kluckert kritisiert den „schlechten Kooperationsvertrag“ zwischen Land und EJF. Unterdessen wurden jetzt Übergriffe unter Jugendlichen in einer Einrichtung bekannt.

Kluckert kritisiert, dass der Vertrag nicht dem Bedarf flexibel angepasst werden könne. Dem hält die Justizsenatorin entgegen, dass auf die gesunkene Belegungsquote reagiert und Plätze reduziert worden seien: „Wir haben erstmals 2008 den Vertrag mit EJF abgeschlossen und dann die Plätze zum Beispiel in Tegel von acht auf sechs Plätze reduziert.“ Alle Plätze würden zur Vermeidung der Untersuchungshaft dienen. Im März wolle man den Vertrag mit dem Träger überarbeiten.

In Frostenwalde, gut 100 Kilometer nordöstlich von Berlin entfernt, sind zwölf von 32 Plätzen für Berliner strafmündige Jugendliche reserviert, im thüringischen Röttersdorf sind es sechs von zwölf Plätzen. Außerdem gibt es in Brandenburg in Luckow, Petershagen oder Julienwalde Plätze für strafunmündige Kinder. Nach einem Bericht des RBB-Magazins „Klartext“ von Mittwochabend sollen in der Jugendhilfeeinrichtung in Röttersdorf drei Jugendliche aus Berlin einen Mitbewohner über mehrere Wochen misshandelt haben. EJF-Sprecherin Julie von Stülpnagel wies auf Tagesspiegel-Anfrage die Vorwürfe zurück, wonach Vorgänge in der Jugendhilfeeinrichtung Röttersdorf vertuscht worden seien. „Das ist unwahr“, sagte sie. Es sei im Oktober 2009 zu Übergriffen gekommen. Sexuelle Übergriffe habe es aber nicht gegeben. Die Heimleitung in Thüringen habe nach Bekanntwerden der Übergriffe sofort reagiert und die Staatsanwaltschaft und die Justizverwaltung informiert. Daraufhin seien die drei Jugendlichen sofort aus der Einrichtung herausgenommen worden und in die U-Haft gekommen.

2009 erhielt das EJF vom Land 1,7 Millionen Euro für die Unterbringung von Jugendlichen und 2,2 Millionen Euro von den Jugendämtern für die Betreuung delinquenter Kinder. Rund 60 Prozent der Jugendlichen, die in einer Jugendeinrichtung statt in regulärer U-Haft waren, werden später nicht mehr rückfällig. „Wir haben eine sehr hohe Resozialisierungsquote“, sagte von Stülpnagel. Auch Jugendrichterin Kirsten Heisig befürwortet in vielen Fällen U-Haftvermeidung.

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