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Urteil: Bankbetrüger zu Haftstrafe verurteilt

Einen Schaden von 117.000 Euro hat eine Bande durch gewerbsmäßige Urkundenfälschung und Betrug verursacht. Vier der Gruppe sind bereits verhaftet worden, am Freitag fiel der letzte Schuldspruch.

Wegen banden- und gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sowie Betrugs hat das Landgericht Berlin am Freitag einen 31-jährigen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen, gemeinsam mit Komplizen im Januar und Februar 2007 diverse Konten bei Banken unter falschem Namen eröffnet, diese mit gefälschten Überweisungen "mit Geld bestückt" und dann "abgeräumt" zu haben. Nicht nur Bargeldabhebungen, sondern auch Einkäufe in Baumärkten wurden von den betrügerisch überwiesenen Geldern getätigt.

Dem Gericht zufolge stammte das Geld von "redlichen Bankkunden", deren Kontodaten zuvor mit Mittätern ausgespäht worden waren. Der Schaden wird auf 117.000 Euro geschätzt. Die Bande habe sehr professionell agiert, hieß es im Urteil. Der Angeklagte habe innerhalb der Gruppe aber nicht zur "Führungsetage" gehört, sondern eher die Rolle eines "Läufers" inne gehabt.

Der Angeklagte, der zwar mehrfach, aber nicht einschlägig vorbestraft ist, gestand die Taten im Prozess. Er hatte eingeräumt, sein Foto für die gefälschten Pässe bereitgestellt, damit Konten eröffnet und die Dokumente mit falschem Namen unterschrieben sowie mit den EC-Karten dann Einkäufe getätigt zu haben. Vier Komplizen wurden dafür bereits zu Strafen von zwei Jahren auf Bewährung bis fünf Jahren Haft verurteilt. (bvdw/ddp)

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