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Urteil: Bewährung für Griff in die Rentenkasse

Als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB) versorgte sich Martin K. zwei Jahre lang selbst und zweigte insgesamt rund 112 000 Euro für sich ab. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte den 40-Jährigen gestern wegen Untreue und Betruges zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Er hatte Unterschriften seiner Vorgesetzten gefälscht und mittels fingierter Beihilfen Beträge zwischen 3000 und 19 000 Euro auf Konten von drei Verwandten fließen lassen, die ihm die Gelder dann überwiesen.

Der heute arbeitslose Neuköllner sagte, er habe es zunächst nur einmal probieren wollen. Als es klappte, habe es ihm einen „Kick“ versetzt, der ihn zu weiteren Taten antrieb. Es lasse sich letztlich nicht klären, warum ein finanziell nicht schlecht gestellter Mann plötzlich auf die Idee komme, seinen Arbeitgeber zu betrügen, hieß es im Urteil. Eine Cousine, auf deren Konto K. rund 84 000 Euro überwiesen hatte, erhielt wegen Beihilfe sechs Monate auf Bewährung. Weil er das meiste Geld gespart hatte, bekam die DRB die Summe bis auf 6000 Euro zurück. K. G.

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