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Urteil: Bewährungsstrafe für Schleuser

Ein Berliner Taxifahrer fuhr nach Turin und schleuste von dort eine kurdische Familie nach Deutschland. Vor Gericht räumte er die Kurierfahrt ein und sprach von einem Fehler.

Wegen Einschleusens von Ausländern hat das Landgericht Berlin am Freitag einen 35-jährigen Mann zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Der gebürtige Syrier wurde schuldig gesprochen, im Juni 2001 eine aus dem Irak stammende kurdische Familie in seinem Taxi von Italien nach Deutschland geschleust zu haben. Als Lohn für seine Kuriertätigkeit hatte er umgerechnet 500 Euro sowie Benzingeld erhalten.

Vor Gericht war der Angeklagte geständig. Er räumte ein, dass es „ein Fehler war“ und beteuerte, dass es ihm leid tue. Das Geld sei damals eine „Verlockung“ gewesen, sagte er. Die milde Strafe begründete das Gericht mit dem Geständnis des nicht vorbestraften Mannes und der überlangen Verfahrensdauer. Außerdem sei die Tat „nicht allzu professionell“ ausgeführt worden, hieß es.

Der Angeklagte war mit seinem Berliner Taxi nach Turin gefahren und hatte dort eine Mutter und ihre vier Kinder abgeholt. Er habe sich um die Familie mehr gekümmert, als erforderlich gewesen wäre, hieß es. Anstatt sie, wie aufgetragen, hinter der deutschen Grenze auf einem Rastplatz „auszusetzen“ hatte er sie mit nach Berlin in seine Wohnung genommen, wo sie von einem Verwandten abgeholt wurden.

Der Angeklagte hatte nach Überzeugung des Gerichts nach dieser Tat weitere Kurierfahrten abgelehnt. Sein damaliger Auftraggeber war ursprünglich mitangeklagt. Das Verfahren gegen den 40-Jährigen wurde abgetrennt, weil er zum Prozess nicht erschienen war. Zugleich wurde Haftbefehl gegen den Mittäter erlassen. Der Mann soll 2001 sechs Schleuserfahrten organisiert haben. (ho/ddp)

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