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Urteil: Callboys wegen Mordes an ihrem Zuhälter schuldig gesprochen

Die Situation sei "schwierig", aber "nicht ausweglos" gewesen, urteilte das Landgericht Berlin: Siebeneinhalb beziehungsweise acht Jahre müssen die Männer in Haft, die ihren Zuhälter ermordet haben.

Die beiden Callboys, die ihren despotischen Zuhälter erstickt haben, wurden wegen heimtückischen Mordes zu Jugendstrafen von siebeneinhalb und acht Jahren verurteilt. „Bei der Tat handelt es sich nicht um einen Tyrannenmord, die Situation der Angeklagten war schwierig, aber nicht ausweglos“, urteilten die Richter am Montag. Damit folgten sie im Wesentlichen dem Antrag der Anklage. Die Verteidigung hatte auf Totschlag und Strafen von fünf Jahren Haft plädiert.

Jokubas S. und Sergejus A., zwei 19- und 20-jährige Litauer, hatten den Zuhälter am 2. November in seiner Tempelhofer Wohnung angegriffen. Renaldas D. habe angetrunken auf dem Bett gelegen, als sie den Mordplan diskutierten, hieß es im Urteil. Sie täuschten ein Sex-Spiel vor und fesselten ihn. „Er wurde verschnürt wie eine Mumie, A. drückte ihm dann ein Kissen auf das Gesicht.“ Ihr Landsmann habe sie zwar wirtschaftlich und sexuelle ausgenutzt, sie hätten die Wohnung aber verlassen können, stand für das Gericht fest. Beide hätten sich Wochen zuvor auch freiwillig zu D. begeben, um als Strichjungen Geld zu verdienen. Einer der Litauer ist inzwischen mit einem NDR-Fernsehmoderator verlobt, den er als Freier kennengelernt hatte.

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