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Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft für Messerstecher

Zwei angetrunkene Männer greifen einen Mann bei einem Diskostreit mit einem Messer an und verletzen ihn lebensgefährlich. Nun wurden sie für ihre Tat vom Berliner Landgericht verurteilt.

Sieben Monate nach dem Messerangriff auf einen 21-Jährigen vor einer Diskothek in Alt-Mariendorf sind am Mittwoch zwei 25- und 26-jährige Männer vom Berliner Landgericht zu Haftstrafen von jeweils dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die alkoholisierten Männer im August vorigen Jahres nach einem Streit in der Disko das Opfer später unvermittelt vor dem Lokal wieder angriffen und durch Messerstiche in Brust und Kopf lebensgefährlich verletzten. Der 21-Jährige konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Der 26-Jährige habe keine Ruhe gegeben und sich für den Streit in der Disko rächen wollen, hieß es im Urteil. Er habe die Aggressivität in das Geschehen gebracht und den jüngeren Mitangeklagten noch aufgefordert, von zu Hause die Messer zu holen. Obwohl der Tatbeitrag des 26-Jährigen schwerer wiegt, erhielt er die gleiche Strafe wie der jüngere Mitangeklagte. Der 25-Jährige ist bereits einschlägig vorbestraft.

Weil die Angeklagten von sich aus von weiteren Angriffen auf das Opfer absahen, "obwohl sie die Möglichkeit dazu hatten", ging das Gericht entgegen der Anklage von einem Rücktritt vom Tötungsversuch aus und bestrafte die beiden nur wegen gefährlicher Körperverletzung. Ein mitangeklagter Freund der Messerstecher, der zuvor eine Bierflasche in Richtung des Opfers geworfen hatte, muss wegen versuchter Körperverletzung 900 Euro Geldstrafe zahlen. (tbe/ddp)

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