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Heizpilze

© dpa

Urteil: Heizpilze vor Berliner Kneipen bleiben verboten

Globaler Klimaschutz geht über lokales Wärmebedürfnis vor Kneipen: Gaststätten kann das Aufstellen sogenannter Heizpilze im Freien aus Gründen des Klimaschutzes verboten werden, entschied das Berliner Verwaltungsgericht.

Das Berliner Verwaltungsgericht wies mit seiner Entscheidung die Klage eines Kneipenbesitzer ab, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das Gericht urteilte, Heizen im Freien stelle eine besonders ineffiziente Nutzung fossiler Brennstoffe dar. Der Nutzen für den globalen Klimaschutz sei bei einem Verbot wichtiger als der sonst höhere Umsatz für den Gastwirt. Notfalls könnten Wirte ihren Gästen Decken als Schutz gegen die Kälte anbieten.

Der Besitzer eines Lokals in Berlin-Pankow hatte versucht, eine Sondernutzungserlaubnis für die mit Gas betriebenen Heizpilze zu erreichen. Der Kläger argumentierte, dass Heizpilze vor seiner Gaststätte zu einer 50-prozentigen Umsatzsteigerung führen würden. Damit steigere sich auch die Attraktivität der Stadt Berlin für Touristen. Außerdem hätte ein allgemeines Verbot in ganz Berlin keinen messbaren Einfluss auf den Klimaschutz. Das Gericht wies aber auf die Bedeutung lokalen Handelns zugunsten globaler Ziele hin.

Eine Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht wurde zugelassen. In dieser Instanz kann die grundsätzliche Frage, ob Gründe des Klimaschutzes öffentliche Interessen überwiegen können, entschieden werden.

Um die Heizpilze streiten sich seit längerem Berliner Wirte mit Bezirksämtern und dem Senat. Trotz Verbote in manchen Bezirken wurde im vergangenen Winter vor vielen Kneipen weiter geheizt. (sba/dpa)

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