zum Hauptinhalt

Urteil: Kind stirbt nach Narkose: Geldstrafe für Ärztin

Wegen fahrlässiger Tötung eines fünfjährigen Mädchens ist eine Narkose-Ärztin am Dienstag zu einer Geldstrafe von 8000 Euro verurteilt worden. Ein Gutachter machte während des Prozesses den Kostendruck der Krankenkassen für den tragischen Fall mitverantwortlich.

Eine Ärztin ist am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten wegen fahrlässiger Tötung eines Kindes zu 8000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Die freiberufliche Anästhesistin hatte nach Auffassung des Gerichts nach einer Augenoperation bei einem fünfjährigen Mädchen im Mai 2005 den Aufwachvorgang nicht überwacht. Das Kind starb zwei Tage nach dem Routineeingriff an den Folgen eines Herzkreislaufstillstandes, ohne vorher das Bewusstsein wiederzuerlangen.

Um die "Fehlstellung eines Auges" zu korrigieren, war das Mädchen in einer Kreuzberger Praxis operiert worden. Die Anästhesistin hatte ihr die Narkose verabreicht. Nach dem scheinbar problemlosen Eingriff wurde die Patientin in den Aufwachraum zu den anderen Kindern gelegt. Statt den Aufwachvorgang zu überwachen, ging die 56-Jährige Ärztin zur nächsten Operation.

Normalerweise würde ein Kind die Narkose "ausschlafen", sagte der Gutachter am Rande des Prozesses. Es müsse dabei überwacht werden. Betäubte Patienten nach einem Eingriff ohne Aufsicht zu lassen, sei wegen des "Kostendrucks der Krankenkassen heute aber der Trend", kritisierte der Experte.

Das Urteil wurde auf Antrag des Staatsanwalts mit einem Strafbefehl verhängt, weil die Ärztin zum Prozess nicht erschienen war. Der Verteidiger betonte, die Angeklagte werde den Strafbefehl akzeptieren. (nal/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false