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Urteil: Kleinkind stürzte aus Fenster: Geldstrafe für den Vater

Das Mädchen erlitt bei dem Sturz aus der im ersten Stock gelegene Wohnung in Lichtenberg einen Schädelbruch. Die Verletzungen sollen folgenlos verheilt sein. Bis heute lebt das Kind in einer Pflegefamilie.

Berlin - Das Mädchen war zwei Jahre alt und lief vergnügt durch die Wohnung. „Ich habe aufgeräumt, meine Freundin war in der Küche und hat den Abwasch gemacht“, beschrieb der Vater am Dienstag vor einer Amtsrichterin. „Ich dachte, sie geht zu ihrer Mama.“ Sophia aber betrat das Kinderzimmer. Das Fenster stand offen. Sie stürzte sechs Meter in die Tiefe. Die Eltern hätten ihre Fürsorgepflicht grob verletzt, so die Anklage.

Der 23-jährige Gino K. war zum ersten Prozess im Januar nicht erschienen. Er hatte Drogenprobleme und war obdachlos. Nun saß er allein auf der Anklagebank. „Ich habe nicht damit gerechnet, dass Sophia schon eine Tür öffnen konnte“, sagte er. „Sie kam doch noch gar nicht an die Klinke.“ Aber Sophia hatte sich einen Karton genommen. Im Kinderzimmer war sie auf die Fensterbank geklettert. Am Abend zuvor hatte sie hier mit ihrem Vater gestanden und Vögel beobachtet.

Das Mädchen erlitt bei dem Sturz aus der im ersten Stock gelegene Wohnung in Lichtenberg einen Schädelbruch. Die Verletzungen sollen folgenlos verheilt sein. Bis heute lebt das Kind in einer Pflegefamilie. Die 21-jährige Mutter wurde per Urteil einer pädagogischen Betreuung unterstellt. Beim Vater entschied das Gericht auf eine Strafe von 250 Euro wegen fahrlässiger Körperverletzung. „Es ist nicht leicht, ein zweijähriges Kind zu beaufsichtigen“, sagte die Richterin. K.G.

Kerstin Gehrke

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