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Urteil: Mehrjährige Haftstrafe für Tötung von Sexpartner

Der Täter ist vom Landgericht des Mordes für schuldig befunden worden. Die Richter sprachen dennoch keine lebenslange Freiheitsstrafe aus. Als Argumente zählen eine Reihe von Umständen.

Weil er seinen Partner beim Sex getötet hat, ist ein 47-Jähriger am Montag wegen Mordes aus Heimtücke zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Berlin sprach den arbeitslosen Wachmann schuldig, im April dieses Jahres einen leicht geistig behinderten Freund beim Sexspiel in seiner Lichtenberger Wohnung "aus der Situation heraus" erstochen zu haben. Der Angeklagte selbst hatte die Feuerwehr alarmiert, doch die Hilfe kam zu spät. Das Opfer war verblutet.

Dem Gericht zufolge führte der Angeklagte den Messerstich mit "ungebremster Tötungsabsicht" aus, was "einer Hinrichtung gleichkam". "Alkohol und die Persönlichkeit" des Mannes seien dafür Auslöser gewesen, hieß es. Das Gericht ging daher von einer "erheblich verminderten Schuldfähigkeit" aus und verhängte nur eine zeitlich begrenzte statt einer lebenslangen Freiheitsstrafe, die üblicherweise bei Mord droht.

Der Täter bereut seine Tat

Beim Angeklagten, der "unter Selbsthass litt", sei das Gefühl bei der Tat "in Fremdhass umgeschlagen", hieß es. Er habe in einem "Ritual" dem Opfer die Augen verbunden und sich auf ihn gesetzt. In dieser Situation habe der 47-Jährige dann nach dem bereitgelegten Fleischermesser gegriffen, es "mit beiden Händen umfasst und mit großer Wucht zugestochen", hieß es. "Offensichtlicher kann Arg- und Wehrlosigkeit nicht sein", betonte die Richterin.

Der Angeklagte und der Gutachter sagten im Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus. Anhaltspunkte für einen Sexualmord zur "Befriedigung des Geschlechtstriebs" fand das Gericht jedoch nicht. Der Angeklagte hatte den Messerstich zwar gestanden, aber eine Tötung bestritten. Er habe selbst "die Erfahrung gemacht, dass es nicht so leicht geht", erklärte er und berief sich auf einen Selbstmordversuch. Das Opfer habe ihn im Vorfeld per SMS mehrfach aufgefordert, ihn zu töten. Er habe dies aber nicht ernst genommen, hatte er betont. In seinem Schlusswort sagte er: "Was ich getan habe, ist unverzeihlich. Es tut mir auch aufrichtig leid." (ml/ddp)

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