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Anne G. wegen Kindstötung verurteilt

© ddp

Urteil: Mutter muss wegen Totschlags drei Jahre in Haft

Kurz nach der Geburt ihres Kindes erstickt die 22-Jährige ihren Neugeborenen. Danach lässt sie die Leiche des Jungen im Keller eines leerstehenden Nachbarhauses in Nauen zurück. Jetzt folgte die Urteilsverkündung: Drei Jahre Haft wegen Totschlags.

Die Mutter des getöteten Babys von Nauen muss für drei Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Potsdam verurteilte die 22-Jährige am Dienstag wegen Totschlags. Die Frau hatte im Prozess eingeräumt, ihren Jungen unmittelbar nach der Geburt am 14. Dezember 2007 im Badezimmer im Haus ihrer Eltern getötet zu haben. "Die Angeklagte hat das Kind in ein Badehandtuch eingewickelt und dadurch erstickt", sagte der Vorsitzende Richter Frank Tiemann bei der Urteilsverkündung. Die Leiche des Babys war Anfang Februar im Keller eines leerstehenden Nachbarhauses in Nauen gefunden worden.

Als strafmindernd wertete der Richter, dass die Frau sich nach der Geburt in einer "emotionalen Ausnahmesituation" befunden habe. Zudem habe sie ein Geständnis abgelegt und damit zur Aufklärung der Tat beigetragen. Eine mildere Haftstrafe sei nicht in Frage gekommen, um die Tötung eines neugeborenen Kindes nicht zu bagatellisieren.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Jahre Gefängnis für die junge Mutter gefordert, der Anwalt der Angeklagten hatte auf eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung plädiert. Verteidiger Matthias Schöneburg sagte dennoch, er sei mit dem Urteil zufrieden. Seine Mandantin werde nicht in Revision gehen. (dw/ddp)

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