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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Urteil nach schwerer Verletzung: Messerstich gegen Mitbewohner: Sieben Jahre Haft

Von hinten rammte er seinem Mitbewohner das Messer durch den Hals, jetzt muss Gino W. sieben Jahre lang ins Gefängnis. Grund für den Angriff: Er wollte nicht ausziehen.

Weil er aus ausziehen sollte, hatte der 33-jährige Gino W. seinen Gastgeber mit einem Messer angegriffen. „Das war versuchter Mord“, stand nun für die Richter fest. Von hinten habe er dem gleichaltrigen Opfer in dessen Wohnung in Marzahn durch den Hals gestochen. Gegen W. ergingen sieben Jahre Haft.

Als der Angeklagte vor etwa zwei Jahren ohne Wohnung war, hatte ihm sein Bekannter Unterkunft gewährt. W. habe dessen Gutmütigkeit ausgenutzt und sich kaum an Kosten beteiligt. Am 17. März kam es zum Streit. Kurz danach hatte der geständige W. zum Messer gegriffen. Das Opfer erlitt einen langen Schnitt oberhalb des Kehlkopfes.

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