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Urteil: Psychisch kranker Brandstifter muss ins Gefängnis

Das Landgericht Berlin hat einen 47-Jährigen zu drei Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich betrunken mit einem Nachbarn gestritten und sich darüber so erzürnt, dass er Benzin vor dessen Wohnungstür ausgoß und anzündete.

Ein 47-jähriger Mann ist wegen besonders schwerer Brandstiftung vom Berliner Landgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Außerdem wurde die Unterbringung des psychisch kranken und alkoholabhängigen Mannes in einer Psychiatrie angeordnet. Der gelernte Walzwerker wurde schuldig gesprochen, im Zustand verminderter Schuldfähigkeit im März im Haus einer Bekannten in Charlottenburg nach einem Streit mit ihrem Nachbarn vor dessen Wohnungstür fünf Liter Benzin entzündet zu haben, um diesem "eins auszuwischen".

Auslöser des Streits war eine Beschwerde des Opfers über das Bellen des Hundes in der Nachbarwohnung gewesen. Als der Lärm andauerte, rief der Nachbar das erste Mal die Polizei. Zwei weitere Male kamen die Beamten, weil der Angeklagte drohte, den Mann "fertig zu machen" und ihm schließlich ins Gesicht schlug. Nach dem Angriff wurde der 47-Jährige von der Polizei des Hauses verwiesen. Dies habe der Angeklagte, der auf Grund seiner Erkrankung "schnell reizbar" und "dünnhäutig" sei, als besonders ungerecht empfunden. Er habe sich so in seine "Empörung hinein gesteigert, dass er sich nicht mehr beruhigen konnte" und schließlich Feuer legte, hieß es.

Das Opfer war morgens von einem lauten Geräusch erwacht. Da die Tür bereits in Flammen stand, konnte sich der Mann nur noch auf einen Fenstersims retten und auf die Feuerwehr warten. Durch die Tat habe der Angeklagte nicht nur das Leben des Mannes gefährdet, sondern auch seine Wohnung unbewohnbar gemacht. Er sei ohne ärztliche Behandlung eine Gefahr für die Allgemeinheit, hieß es. Vor Gericht war der Angeklagte geständig. (mit ddp)

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