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Urteil: Tod einer Schauspielerin: Haft für Unglücksfahrer

Drei Jahre Gefängnis für 30-Jährigen, der die Schauspielerin Melek Diehl angefahren und einfach zurückgelassen hatte. Die 31-Jährige erlag noch auf der Konstanzer Straße ihren Verletzungen.

Er hätte die Frau, die an der Mittellinie stand, sehen müssen. Ein leichtes Lenken nach rechts hätte ausgereicht, um den tragischen Unfall zu vermeiden – so jedenfalls befanden die Richter. Hassan C. aber sei in diesem entscheidenden Moment unaufmerksam gewesen. Er fuhr die Schauspielerin Melek Diehl an, floh dann ohne anzuhalten. Die 31-Jährige erlag noch auf der Konstanzer Straße ihren Kopfverletzungen. C. wurde am Freitag der fahrlässigen Tötung, der Unfallflucht sowie des Fahrens ohne Führerschein schuldig gesprochen. Die Richter verhängten drei Jahre und drei Monate Gefängnis sowie eine Führerscheinsperre von drei Jahren.

Der 30-Jährige hatte wohl damit gerechnet, dass er nach mehr als sechs Monaten Untersuchungshaft freikommen würde. Als die Richterin von Fluchtgefahr und Haftfortdauer sprach, hielt er sich schluchzend die Hände vors Gesicht. Seine Verteidiger hatten auf eine Bewährungsstrafe plädiert. Sie sagten: „Das alleinige Verschulden hat bei der Getöteten gelegen.“ Hassan C. sei maximal 50 Stundenkilometer und damit nicht zu schnell gefahren. Als die Schauspielerin dunkel gekleidet die Konstanzer Straße in Wilmersdorf überquerte, habe er die Frau nicht sehen können.

„Alle anderen, die dort unterwegs waren, haben die Frau gesehen“, fasste das Gericht die Aussagen von Augenzeugen zusammen. Hassan C. war am Abend des 10. Dezember vergangenen Jahres nach Überzeugung der Richter mit Tempo 65 unterwegs, als Melek Diehl bereits zwei der insgesamt vier Spuren überquert hatte. Sie hatte einen anstrengenden, aber guten Drehtag hinter sich, wollte noch schnell etwas einkaufen. Es sei leichtsinnig gewesen, an dieser Stelle über die Straße zu gehen, hieß es im Urteil. Das Gericht ging deshalb von einer „gewissen Mitschuld“ des Opfers aus.

Für Hassan C. aber sei der Unfall vermeidbar gewesen. „Warum er sie nicht gesehen hat, wissen wir nicht.“ Die Richter waren auch überzeugt, dass er sehr wohl erkannte, dass er einen Fußgänger angefahren hatte. Das hatte C. stets bestritten. Ihm sei „etwas“ gegen die Frontscheibe geflogen, meinte er. Weil ihm die Polizei einige Wochen zuvor den Führerschein abgenommen hatte, habe er leider nicht gehalten. Im Rückspiegel will er aber gesehen haben, dass „viele Menschen“ zur Unfallstelle liefen. Falls doch etwas passiert ist, so will er überlegt haben, würde für Hilfe gesorgt werden.

Die Anklage war zunächst von einem versuchten Verdeckungsmord durch Unterlassen ausgegangen. Dieser Vorwurf aber sei nicht nachzuweisen, stand nach viertägigem Prozess auch für den Staatsanwalt fest. Er hatte vier Jahre Haft gefordert. Hassan C. steht eine längere Zeit hinter Gittern bevor. Der mehrfach vorbestrafte Mann aus Wilmersdorf muss auch damit rechnen, dass im Falle von zwei früheren Strafen von einem Jahr sowie zehn Monaten die Bewährung widerrufen wird.

Kerstin Gehrke

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