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Urteil: Touristin zu Geldstrafe verurteilt

Eine Touristin wollte am Rande einer Demo durch ein Absperrgitter, obwohl ihr das ein Polizist untersagt hatte. Der Prozess war nur zustande gekommen, weil sich die Frau über die rüde Behandlung eines Polizisten beklagt hatte.

Rechtlich sei das ein Widerstand, der jedoch im untersten Bereich liege, urteilte gestern das Amtsgericht. Zudem habe die Frau aus Rheinland-Pfalz den Beamten beleidigt. Gegen die 42-Jährige erging eine Strafe von 400 Euro (20 Tagessätze zu je 20 Euro). Die Richterin glaubte der Frau, dass sie von dem Polizisten „härter angefasst“ worden war. Ein Freispruch sei aber nicht möglich, da sie sich nicht über die Polizeimaßnahmen hätte hinwegsetzen dürfen.

Die Frau war mit ihrem Ehemann und zwei Kindern am 11. Oktober 2009 auf dem Weg zum Brandenburger Tor. Wegen der Demonstration „Freiheit statt Angst“ gab es an der Ebertstraße massive Absperrungen. „Ich wollte raus aus der abgesperrten Zone. Ich duckte mich, wollte durchs Gitter, da kam die herbe Gewalt“, sagte sie im Prozess. Ein Polizist habe sie „im Genick gepackt und zu Boden gedrückt“. Sie gestand ein, ihn in der Aufregung und wegen der Schmerzen als „Sie Arsch“ betitelt zu haben. Der Polizist sagte, die Frau sei gefallen, als er „den Druck verstärkte“. Ein Arzt stellte später multiple Prellungen fest. Zu Ermittlungen war es erst gekommen, nachdem sich die Eheleute schriftlich über Polizeigewalt beschwert hatten. K.G.

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