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Urteil: "Unbeabsichtigt" Kinderpornos auf dem Rechner

Vollgestopft mit Kinderpornos war der Computer eines 46-jährigen Feuerwehrmannes. Das kostete ihn zunächst seinen Job und jetzt auch seinen Beamtenstatus. Als Angestellter des öffentlichen Deinstes sei er untragbar.

In einem Disziplinklageverfahren hat das Berliner Verwaltungsgericht einen Feuerwehrmann wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Das Vertrauensverhältnis zum Dienstherrn und zur Öffentlichkeit sei durch die Vorkommnisse derart zerstört, dass der 46-Jährige als Beamter untragbar sei, hieß es zur Begründung.

Im März 2005 waren auf zwei CDs und auf dem Rechner des Beamten rund 180 Dateien gefunden worden, die den sexuellen Missbrauch von Kindern darstellten. Außerdem hatte der Mann 2003 nachweislich fünf einschlägige Fotos an zwei Interessenten per E-Mail verschickt. Der 46-Jährige sagte in dem Verfahren, er sei unbeabsichtigt durch "einfaches Weiterklicken" im Internet auf derartige Seiten gelangt.

"Erhebliche Persönlichkeitsmängel"

Allein der Besitz derartiger Bilder offenbare "erhebliche Persönlichkeitsmängel" des Beamten, sagte der Richter. Er fügte hinzu: "Hinter jedem einzelnen Bild verbirgt sich die Verletzung der Menschenwürde und der Persönlichkeitsrechte."

Der Hauptbrandmeister war im Februar vom Dienst suspendiert worden, nachdem Ende 2006 per Strafbefehl eine Geldstrafe wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornografie ergangen war. Der Anwalt des Mannes kündigte Berufung an. (mit ddp)

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