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Urteil: Vergewaltiger wegen Alkohols vermindert schuldfähig

Mehrfach gelang es der jungen Frau fast, ihrem Peiniger zu entkommen. Doch am Ende überwältigte der betrunkene Mann eine 19-Jährige Berlinerin und vergewaltigte sie. Aufgrund seiner Trunkenheit kam der Täter nun mit einer milden Strafe davon.

In der Nacht zum 2. Mai erlebte eine 19-jährige Berlinerin einen Albtraum: Sie wurde von der S-Bahn Adlershof aus verfolgt und in ihrer Wohnung vergewaltigt. Am Donnerstag ist der geständige Täter vom Berliner Landgericht zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Das Gericht ging von einer verminderten Schuldfähigkeit aus, weil der Mann sehr betrunken war.

"Es war wie in einem schlechten Film", beschrieb das Gericht den Überfall durch den mit fast drei Promille stark betrunkenen Mann. Die 19-jährige Frau erlitt großen seelischen Schaden. Sie klagt über Schlafstörungen, igelt sich ein und wagt sich im Dunkeln nicht mehr allein auf die Straße.

Der Angeklagte sei der Frau wie ein Schatten gefolgt, sagte der Richter. Er überfällt sie im Flur ihres Treptower Mietshauses. Die Frau stürzt zu Boden. Hilferufe bleiben ungehört. Dennoch schafft sie es fast in die Wohnung, wird aber überwältigt. Noch einmal entkommt sie dem Mann und klingelt beim Nachbarn. Dieser hört offenbar nichts. Später gelingt es der 19-Jährigen den Notruf zu wählen. Der Täter unterbricht den Anruf. Die Frau schafft es, ein Messer zu ergreifen, aber sie hat Skrupel zuzustechen. Der Angeklagte entwindet ihr das Messer und bricht den Widerstand seines Opfers. Es kam zu einer "besonders erniedrigenden Sexualpraktik", urteilte das Gericht.

Nach der Vergewaltigung verlässt der Täter die Wohnung. Die Frau ruft die Polizei. Sie hatte sich den Namen ihres Peinigers gemerkt, weil er seinen Ausweis in der Wohnung abgelegt hatte. Wenige Stunden später wurde der Mann verhaftet. (sba/dpa)

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