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Berghaeuser

© dpa

Urteil: Wohnhausbordell darf bleiben

Das Wohnhausbordell in Wilmersdorf darf weiter betrieben werden. Das Berliner Verwaltungsgericht ist davon überzeugt, dass das Etablissement niemanden störe, da es nicht von außen erkennbar sei.

Das umstrittene Bordell "Salon Prestige" in einem Wilmersdorfer Mietshaus darf "ausnahmsweise" weiterbetrieben werden. Mit dieser Entscheidung hat das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch der Klage der 42-jährigen Bordellbetreiberin Kerstin Berghäuser stattgegeben, deren Etablissement vom Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf geschlossen werden sollte. Die Behörde befürchtet Störungen für die Umgebung.

Nach Überzeugung der Kammer handelt es sich bei dem Salon um einen nicht in rechtlich relevanter Weise störenden Betrieb. Er sei daher bauplanungsrechtlich ausnahmsweise in einem sogenannten Mischgebiet zulässig. Das Betriebskonzept der Klägerin zeichne sich dadurch aus, dass ihr Gewerbe nicht nach außen erkennbar sei, hieß es zur Begründung. Die Kammer habe keine "belastbaren Tatsachen" wie etwa "milieubedingte Begleiterscheinungen" feststellen können.

Am Dienstagvormittag hatte das Gericht das Objekt bei einem Ortstermin von außen besichtigt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wurde die Berufung zum Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zugelassen.

Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Hauptstadt. Denn die Frage, ob Bordelle in Wohnungen zulässig sind, wird von den Berliner Bezirksbehörden bisher unterschiedlich beantwortet. (am/ddp/dpa)

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