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Der Unfall bei dem Autorennen im Berliner Tiergartentunnel wurde von Überwachungskameras erfasst.

© /Foto: Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Verbotenes Autorennen im Tiergartentunnel: Unfallraser ermittelt: Behörde veröffentlicht Überwachungsvideo

Seinen BMW ließ er nach dem Autorennen samt Unfall im Tiergartentunnel zurück. Nun spürten Ermittler ihn auf - und veröffentlichten ein Video von der Raserei.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen in mehr als 90 Verfahren wegen verbotener Autorennen. Das teilte die Behörde via Twitter mit. Anlass ist ein Fahndungserfolg zu einem Vorfall von Mitte April. Damals hatten sich zwei Raser ein Autorennen im Tiergartentunnel geliefert – und es kam zum Unfall. Die Generalstaatsanwaltschaft veröffentlichte nun die Videos aus den Überwachungskameras.

Auf den Bildern ist genau vermerkt, wann sich der Unfall zugetragen hat. Es war am 24. April um 1:02 Uhr. Zu sehen sind zwei Wagen, die hintereinander von der Heidestraße kommend durch den Tunnel rasen. Der erste Wagen, ein BMW, touchiert in einer Kurve erst rechts den Bordstein, kommt dadurch ins Schlingern, schießt nach links und prallt dann links gegen die Tunnelwand.

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Der auf den Videoaufnahmen nur scheinbar unverletzte Fahrer stieg aus und flüchtete mit einem vorbeifahrenden Taxi vom Unfallort – und ließ sich offenbar in ein Krankenhaus kutschieren. Offenbar hatte er sich doch schwerer verletzt. Sein Wagen wurde später mit Totalschaden sichergestellt - und damit auch DNA-Spuren.

Nun hat die Berliner Polizei durch Abfragen in den Krankenhäusern herausgefunden, wer den Wagen gesteuert hat. Laut „Bild“ soll es sich um eine 40 Jahre alten Mann handeln. Gegen ihn wird nun ermittelt – wegen Unfallflucht und wegen des „verbotenen Kraftfahrzeugrennens“. Der damalige Kontrahent sei bislang aber noch nicht identifiziert worden, erklärte die Staatsanwaltschaft.

Wie "Bild" berichtet, soll der Unfallraser mit mindestens 110 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein. Das soll die Polizei mithilfe der Videos aus den Überwachungskameras errechnet haben - anhand der Streifen und Fahrbahnmarkierungen.

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Der Bundestag hatte das Strafgesetzbuch auch im Gefolge des tödlichen Unfalls der Ku’damm-Raser im Feburar 2016 so verschärft, dass Rennen seit Mitte Oktober 2017 auch ohne Unfall nicht mehr nur Ordnungswidrigkeiten sind - sondern eine Straftat. Die Polizei geht seither verschärft gegen die Raser-Rennen vor und hat schon zahlreiche Fahrzeuge beschlagnahmt.

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