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Verbrennungen durch zu heißes Wasser: Pflegehelfer nach Tod einer 91-jährigen Seniorin vor Gericht

Ein 33-jähriger Pfleger steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht. Er hat einer 91- Jährigen so schwere Verbrennungen zugefügt, dass sie starb. Vor Gericht zeigt sich der Angeklagte in Tränen aufgelöst.

Der Anblick der Fotos in der Akte war zu viel. Sebastian F. schlug sich die Hände vors Gesicht. Der Pflegehelfer und zweifache Vater weinte. Auf den Bildern waren die Verletzungen einer 91 Jahre alten Seniorin dokumentiert. Er hatte die Frau am 14. Juni 2013 gewaschen und im Intimbereich abgeduscht. „Fünf Sekunden abbrausen, ich konnte mir nie vorstellen, dass so heißes Wasser aus der Leitung kommt“, schluchzte er. Er ahnte nicht, dass die Armatur falsch geschaltet war. Der Mann, der begeistert, aber ohne Ausbildung im Pflegeheim arbeitete, steht wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht.

Es geht um einen Vorfall in einem Pflegeheim in Lankwitz. 40 Personen werden dort betreut. Drei Etagen, ganz oben bis zu elf an Demenz erkrankte Patienten, die besonders viel Pflege benötigen. Dort war der 33-jährige F. eingesetzt. Als er im September 2012 in dem Haus anfing und angelernt werden sollte, sagte man ihm: „Lernen Sie gleich die ganz schweren Fälle kennen.“ Nach einer Woche war er oft allein auf der Etage mit der sogenannten Grundpflege befasst. „Das ist wie am Fließband“, beschrieb er nun. Zu wenig Personal. „Keiner möchte so leben.“

Die 91-jährige Patientin war verwirrt und hatte Darmprobleme. F. wusch sie an jenem Nachmittag nicht nur einmal. „Ich wollte ihr das Toilettenpapier ersparen, weil sie eine so dünne Haut hatte“, sagte er. Als er die Dusche aufdrehte, fand er das Wasser zu warm. Er schob den Hebel nach rechts. „Da ist eigentlich immer kalt, ich wusste nicht, dass es an der Armatur anders war.“ In den Bädern auf der Etage gab es keinen Verbrühschutz. Und Pflegehelfer F. ließ einen Grundsatz außer Acht: „Ich hätte die Temperatur auf jeden Fall erneut kontrollieren müssen.“

Er begriff nach eigener Schilderung zunächst gar nicht, was passiert war. Doch die Rentnerin wurde immer unruhiger. Eine examinierte Altenpflegerin sah die Verletzung am Gesäß. Im Krankenhaus waren Ärzte entsetzt. Sie fragten: „Habt ihr die Frau auf die Herdplatte gesetzt?“ Verbrennungen zweiten Grades auf einer Fläche von etwa zehn mal elf Zentimetern. Die Seniorin starb fünf Tage später.   

Der Pflegehelfer, der inzwischen einen Basis-Kurs absolviert und einen neuen Job hat, sagte unter Tränen: „Neun andere Patienten warteten damals, ich habe mich zu sehr beeilt.“ Dass er ohne Ausbildung allein pflegerisch auf der Etage tätig war, fand seine Ex-Chefin nicht problematisch. Es sei stets auch eine Fachkraft im Haus, sagte sie. Schilderungen, wonach nachts der Fahrstuhl blockiert wurde, um ein Herumgeistern von Patienten im Haus zu verhindern, wies sie zurück. Der Prozess geht am 6. März weiter.

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