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Update

Zwei Jahre nach der Tat: Drei Jugendliche wegen Missbrauchs zu Bewährungsstrafen verurteilt

Das Landgericht Berlin hat am Montag drei Jugendliche, die wegen mehrfacher Vergewaltigung angeklagt waren, zu Bewährungsstrafen verurteilt. Ein Sprecher des Gerichts sagte: "Alle, auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage, können mit dem Urteil leben."

Drei Jugendliche sind im Prozess wegen Vergewaltigung einer 20-jährigen Frau in der Nähe des U-Bahnhofs Hermannstraße zu Bewährungsstrafen zwischen elf und 13 Monaten verurteilt worden. Das Landgericht sprach die heute 17- bis 19-Jährigen aber nicht der Vergewaltigung, sondern des Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person schuldig. Zudem sollen sie je 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Die Angeklagten, die bis zu Beginn der Verhandlung die Vorwürfe bestritten hatten, legten nach Angaben eines Sprechers Geständnisse ab. Der Prozess wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.

Die Frau wurde in der Nacht zum 3. Juni 2011 auf dem U-Bahnhof von dem Trio angesprochen. Sie stand Ermittlungen zufolge bereits unter dem Einfluss von Alkohol sowie von Ecstasy oder K.O.-Tropfen, bevor sie die späteren Täter traf. Als sie Sex ablehnte, wurde sie laut Anklage auf einen Spielplatz gedrängt, festgehalten und mehrfach vergewaltigt. Juristisch stellte sich der Fall aus Sicht der Richter nicht als Vergewaltigung, sondern als Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person dar, da die Frau unter dem Einfluss der Drogen stand. Ob sie diese zuvor, als sie eine Party besuchte, freiwillig genommen hatte oder ihr gegen ihren Willen beispielsweise K.O.-Tropfen verabreicht worden waren, ist unklar.

Die Jugendlichen haben im Prozess zugegeben, dass es auf dem Spielplatz zu sexuellen Handlungen gegen den Willen der Frau gekommen ist. Das Strafmaß begründet sich in erster Linie daraus, dass die Angeklagten nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden. In der Regel wirken sich Geständnisse gerade in Prozessen um sexuelle Gewalt erheblich strafmildernd aus, weil den Opfern dadurch quälende Befragungen im Prozess erspart bleiben. Ein Sprecher des Gerichts sagte am Montag: "Alle, auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage, können mit dem Urteil leben." Ob dennoch Rechtsmittel eingelegt werden, ist bisher offen.

Nachdem die Polizei Bilder einer U-Bahn-Überwachungskamera veröffentlicht hatte, hatten sich die drei Täter aus arabischen und türkischen Familien gestellt.

In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die Täter seien wegen Vergewaltigung verurteilt worden. Dies ist aber nicht richtig, die Anklage lautete auf Vergewaltigung, verurteilt wurden die Jugendlichen aber wegen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person. Wir haben den Fehler korrigiert und bitten um Entschuldigung.

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