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Polizeigesetz: Stark sieht Entwurf im Einklang mit Grundrechten

Die Novelle zum brandenburgischen Polizeigesetz hat nach Angaben der innenpolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion, Britta Stark, Einwände größtenteils aufgenommen. Video-Aufnahmen können demanch für zwei Tage gespeichert werden.

Potsdam - So seien Kritikpunkte der Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge "in ganz weiten Teilen berücksichtigt" worden, sagte Stark im Anschluss an die SPD-Fraktionssitzung. Für die Anwendung der Telekommunikationsüberwachung sei jetzt ein Tatbestandskatalog vorgesehen. Auch die Berichtspflicht gegenüber dem Landtags-Innenausschuss sei Bestandteil des Gesetzentwurfs. Aufnahmen von Videokameras sollten für 48 Stunden gespeichert werden können.

Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) stellt Novelle am Nachmittag vor. Sie beinhaltet Festlegungen zur Video-, Wohnraum-und Telekommunikationsüberwachung sowie zur Kennzeichenfahndung. Laut Stark bekommt die Polizei damit "klare Normen" an die Hand. Bislang könne sie Teile der Maßnahmen zwar schon anwenden, aber nur etwa bei "Gefahr in Verzug". Jetzt sollten die Maßnahmen regulär werden.

"Hohes Konfliktpotenzial"

Stark räumte ein, wegen des "hohen Konfliktpotenzials" habe die Vorlage der Gesetzesnovelle "etwa länger gedauert". Doch im Vorfeld sei Zündstoff aus dem Entwurf heraus genommen worden. Die technischen Möglichkeiten zur Abwehr von Kriminalität und Terrorismus seien mit den Grundrechten abgeglichen worden. Dies sei auch "ganz gelungen".

CDU-Fraktionschef Thomas Lunacek wertete die Novelle als "wichtigen Schritt". Dadurch könne Brandenburg technisch mit den Möglichkeiten mithalten, die Straftäter hätten. Er warnte vor einem weiteren Erstarken des Terrorismus. (tso/ddp)

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