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Die Anklage wirft dem 53-jährigen Beamten fahrlässige Tötung vor.

© Paul Zinken/dpa

Mit Tempo 100 und 93 war Unfall vermeidbar: Experte legt im Fall Fabien Martini Gutachten vor

„Bei etwa 100 Stundenkilometern wäre der Unfall vermeidbar gewesen“. Im Prozess gegen Hauptkommissar Peter G. stellte ein Gutachter seine Ergebnisse vor.

Der angeklagte Hauptkommissar sah zu Boden, als im Prozess um den Unfalltod der 21-jährigen Fabien Martini ein Gutachter seine Ergebnisse zur Rekonstruktion der Kollision erklärte. Zwei Bremsungen kurz vor dem Crash habe es gegeben, sagte der Sachverständige.

90 Meter und 2,6 Sekunden vorher die erste – Polizist Peter G. sei zu dem Zeitpunkt mit Tempo 134 unterwegs gewesen. Kurz darauf eine Vollbremsung: 55,6 Meter und 1,7 Sekunden vor der Kollision. Das Tempo war zu hoch. „Bei etwa 100 Stundenkilometern und gleicher Reaktion wäre der Unfall vermeidbar gewesen“, fasste der Gutachter zusammen. Bei seiner weiteren Anhörung sagte er, dass der Unfall auch mit Tempo 93 vermeidbar gewesen wäre.

Der 53-jährige G. war am 29. Januar 2018 mit Blaulicht und Martinshorn in Mitte auf dem Weg zu einem Einsatz. In der Grunerstraße raste er hinter der Tunnelausfahrt in den Kleinwagen der Frau. Sie wollte laut Gutachten von der mittleren Spur langsam nach links in eine Parklücke biegen. Zwei Fahrspuren seien zu überqueren gewesen. „Der Vorgang dauerte zwei Sekunden.“ Genau diese Zeit sei Fahrer G. geblieben, um zu reagieren. Er ging laut Gutachten auf die Bremse. „Mit 93 Stundenkilometern kam es zur Kollision“, sagte der Gutachter. Fabien Martini starb noch am Unfallort.

Die Anklage wirft Peter G. fahrlässige Tötung vor – den zunächst auch erhobenen Vorwurf der Gefährdung des Straßenverkehrs durch Alkoholisierung hatte das Amtsgericht Tiergarten nicht zugelassen. Ein Nachweis in dem Punkt sei nicht zu führen, befand das Gericht. Denn die Patientenakte des Polizisten samt Angaben zu einem Blutalkoholwert sei von der Staatsanwaltschaft rechtswidrig beschlagnahmt worden, deshalb nicht verwertbar.

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Staatsanwaltschaft und Nebenklage halten an ihrem Verdacht auf Alkohol am Steuer weiter fest. Die Anklagevertreterin beantragte nun, das Protokoll aus der Patientenakte zur Alkoholisierung zu verlesen.

Das Gericht lehnte ab. Peter G. war im Verfahren von der Staatsanwaltschaft zwei Mal aufgefordert worden, die Ärzte von der Schweigepflicht zu entbinden. Er hat die Zustimmung nicht erteilt - was sein Recht ist. Der Prozess geht Donnerstag weiter.

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