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Berlin: Polizisten und Feuerwehrleute sollen später pensioniert werden

In den Ruhestand nicht mehr mit 60 Jahren: Personalräte empört über Senatspläne

Die Innenverwaltung will, dass Berlins Polizisten und Feuerwehrleute nicht mehr mit 60 Jahren in Pension gehen dürfen. Wegen der besonders harten körperlichen Anforderungen gingen Beamte dieser Berufsgruppen bisher früher in den Ruhestand als Angestellte. Der Senat diskutiert zurzeit mehrere Modelle; eine Entscheidung ist offenbar noch nicht getroffen.

Allerdings favorisiert die Innenverwaltung nach Tagesspiegel-Informationen ein Staffelmodell, nach dem Polizisten des mittleren und gehobenen Dienstes der Besoldungsstufen A 7 bis A 11 (Dienstgrade Polizeimeister bis Hauptkommissar) mit 61 Jahren beziehungsweise 62 Jahren pensioniert werden. Höhere Beamte ab der Besoldungsgruppe A 12 müssen nach den Vorstellungen der Innenverwaltung dann bis 65 arbeiten. Für Beamte, die im Schichtdienst gearbeitet haben, besteht die Möglichkeit, dies anzurechnen und bis zu zwei Jahren früher in den Ruhestand zu gehen.

Für die Feuerwehrbeamten ist offenbar ein modifiziertes Modell im Gespräch, nach dem die körperlich besonders beanspruchten Feuerwehrleute in den Wachen weiterhin mit 60 pensioniert werden. Lediglich die Führungskräfte würden ebenfalls erst mit 65 Jahren in Rente geschickt werden.

In der Innenverwaltung wollte man zu den Plänen keine Stellung nehmen. Es seien Überlegungen, das Beteiligungsverfahren habe noch gar nicht stattgefunden, hieß, es. Nach vorliegenden Informationen sollen im Frühjahr die Gespräche mit dem Gewerkschaften stattfinden.

Innerhalb der Polizei haben die Pläne der Innenverwaltung erhebliche Unruhe ausgelöst. Die Betroffenen lehnen die Verlängerung der Dienstzeit ab. Auf ein Informationsschreiben des Gesamtpersonalrats (GPR) seien bissige und bösartige Kommentare erfolgt, sagte der GPR-Vorsitzende Uwe Hundt. Werner Thronicker vom Personalrat des Landeskriminalamtes sagte, bei den Beamten haben die Diskussion um die Verlängerung der Lebensarbeitszeit „tiefe Resignation und teilweise blanke Wut“ ausgelöst. Erst im vergangenen Jahr waren Urlaubs- und Weihnachtsgeld der Beamten gekürzt worden. Viele Beamten empfänden die vorgesehene Verschiebung der Pensionierungsgrenze als „Vertrauensbruch“ durch ihren Dienstherren.

Berlin folgt mit der geplanten Änderung der Dienstzeitregelung den Beispielen anderer Bundesländer. Trotz aller Proteste hat Rheinland-Pfalz am 3. April 2003 als erstes Bundesland die Lebensarbeitszeit der Polizistinnen und Polizisten angehoben. In Rheinland-Pfalz gehen Beamte des mittleren Dienstes (Polizeihauptwachtmeister bis Polizeihauptmeister) mit 62 Jahren und die des gehobenen Dienstes (Kommissare) mit 63 Jahren in den Ruhestand. Nur der höhere Dienst (ab Polizei-/Kriminalrat) darf erst mit 65 in den Ruhestand. Das gilt auch für die Feuerwehr.

Der Gesetzentwurf in Nordrhein-Westfalen sieht eine Erhöhung der Altersgrenze für alle Polizisten auf 62 Jahre vor, freiwillig dürfen sie aber bis 65 arbeiten. Beamte, die mindestens 25 Jahre im Schichtdienst eingesetzt waren, können schon mit 61 in Rente. Beschlossen sei das Gesetz noch nicht, sagte der Sprecher des Innenministeriums in Düsseldorf. Es soll aber vom 1. Januar 2007 gelten. Nach Ansicht der Gewerkschaft der Polizei (GdP) machen „die hohen physischen und psychischen Belastungen des Dienstes bei dieser Berufsgruppe die Aufrechterhaltung der bisherigen Altersgrenze zwingend erforderlich“. Der Beruf des Polizisten sei mit anderen Verwaltungszweigen nicht zu vergleichen, betont die GdP.

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