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Ex-Schulsenatorin Sybille Volkholz leitet das Bürgernetzwerk Bildung des VBKI.

© Mike Wolff

Position: Kinderschutz hat Vorrang

Warum Lesepaten an Schulen Führungszeugnisse brauchen: Sybille Volkholz vom Bürgernetzwerk Bildung reagiert auf den Tagesspiegel-Bericht „Zum Schutz unter Verdacht“

Eine Lesepatin hat sich beklagt (vgl. Tagesspiegel-Artikel vom 11.4.13), dass sie als Voraussetzung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit in einer Schule ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss. Schwingt da nicht etwas von Generalverdacht mit? Muss sich das jemand bieten lassen, der Zeit und Kraft dafür einsetzt, Kindern und Jugendlichen neue Perspektiven zu eröffnen?

Als Leiterin des Bürgernetzwerks Bildung im VBKI ist mir diese Reaktion nicht unbekannt. Seit 2005 vermitteln wir Lese- und Lernpaten an Kitas, Grund- und Sekundarschulen in schwieriger sozialer Lage. 2000 Freiwillige arbeiten an 90 Kitas und über 190 Schulen. Deren Leitungen haben  uns zunehmend aufgefordert, von Lesepaten das Führungszeugnis zu verlangen. Auch einige unserer Paten zeigten sich wenig erfreut über diese Aufforderung, die meisten aber reagieren mit Verständnis und Einsicht.

Hintergrund dieser verschärften Regelungen sind die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Fälle des Missbrauchs von Kindern. Schulen und Kitas sind zum Schutze der Kinder verpflichtet; sie müssen sich vergewissern, dass die Personen, die in ihrem Raum und unter ihrer Verantwortung arbeiten, vertrauenswürdig sind. Dafür ist ein Führungszeugnis keine ausreichende Garantie, aber eine notwendige Voraussetzung.

Wir im Bürgernetzwerk Bildung haben uns diese Einsicht zu eigen gemacht. Die Entscheidungskompetenz der Schulleitung zu übertragen halte ich in diesem Falle für nicht machbar – so sehr ich sonst die Selbstständigkeit von Schulen unterstütze.  Man stelle sich folgende Situation vor: Von zehn Lesepaten  sind der Schulleiterin drei näher bekannt. Diese drei werden von der Rektorin ihrer Pflicht, ein Führungszeugnis vorzulegen, enthoben. Die verbleibenden sieben wären über die „Sonderbehandlung“ zu Recht empört, weil das Verdachtsmoment nun deutlich zutage treten würde.  Wenn alle verpflichtet sind, schwindet  das Verdachtsmoment, dann ist es eine selbstverständliche Verpflichtung für alle.

Wir haben uns dafür eingesetzt, dass eine Ausnahme für diejenigen gemacht wird, die von ihrer hauptamtlichen Tätigkeit als Lehrkraft unmittelbar nach dem Ausscheiden in die ehrenamtliche Tätigkeit wechseln, da diese ausreichend geprüft sind. Das wird wohl auch so praktiziert.

Im Bürgernetzwerk Bildung ist der allergrößte Teil der Lese-Lernpaten dieser Einsicht gefolgt, einige überlegen noch. Ich selbst habe auch eine Weile gebraucht, mich aber überzeugen lassen, dass der Schutz der Kinder Vorrang vor anderen Bedenken der Beteiligten hat.

Die Beschaffung des Führungszeugnisses ist problemlos und gebührenfrei bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung durch die Schule möglich und beim Bürgeramt können elektronisch Termine vereinbart werden. Dafür muss kein Mensch Schlange stehen.

- Sybille Volkholz, 69, war von 1989 bis 1990 Bildungs- und Schulsenatorin und später bildungspolitische Sprecherin der Berliner Grünen-Fraktion; für ihr Engagement im Bürgernetzwerk Bildung (www.vbki.de/buergernetzwerk-bildung) wurde sie mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.

Sybille Volkholz

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