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POSITION: Nicht ohne Entschuldungspakt

Solidarische Verantwortung nach außen und Disziplin bei den Ausgaben nach innen Von Klaus Wowereit

Die Politik in Deutschland geht eine schier unlösbare Aufgabe an: Sie will die komplizierten Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu ordnen und gesamtstaatliche Wege zur Konsolidierung der Haushalte finden. Das Land Berlin beteiligt sich dabei aktiv an der Suche nach neuen Lösungen und bringt sich mit eigenen Positionen in die Debatte um die Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein. Parallel schafft Berlin mit seiner Haushaltskonsolidierung die Grundlage für Schuldenabbau und Stabilität.

Die Geschäftsgrundlage der Föderalismuskommission II ist klar: Die immensen Anstrengungen, die Ostdeutschland durch Deindustrialisierung, Infrastrukturrückstand und hohe Arbeitslosigkeit zu bewältigen hat, bedürfen weiter der gesamtstaatlichen Solidarität. Deshalb ist der Solidarpakt II nicht verhandelbar. Ich sehe erfreulicherweise darüber einen großen Konsens in der Kommission.

Seit dem Amtsantritt meines Senats ist es unsere Politik, den Berliner Haushalt im Interesse künftiger Generationen und der Handlungsfähigkeit des Staates zu sanieren. Berlin plädiert auch bundesweit dafür, dass die Verschuldung der Haushalte gebremst wird, ohne Investitionen in die Zukunft zu gefährden. Spielräume für Investitionen in Bildung, Familie und Infrastruktur müssen mit strikter Ausgabendisziplin einhergehen.

Wir brauchen eine Debatte darüber, wie eine Entschuldung der Haushalte, insbesondere jener, die wie Berlin besondere Lasten zu tragen haben, mittelfristig sichergestellt werden kann. Anregungen aus anderen Ländern, über einen Fonds die Altschulden gesamtstaatlich zu tragen, sind hier richtige Ansätze. Allerdings muss die Frage gestattet sein, wer die Lasten des Fonds künftig abfinanzieren soll? Ein Vorschlag lautet, dass der Bund die Schulden der Länder übernimmt und dafür Umsatzsteueranteile von den Ländern erhält. Nach Berechnungen der Finanzministerkonferenz müsste dann Bayern jährlich über zwei Milliarden Euro beisteuern, Baden-Württemberg 750 Millionen Euro per anno. An einen solchen Konsens kann niemand ernsthaft glauben. Uns erwarten also harte Verhandlungen.

Zudem sollte man hinter die Kulissen solcher Vorschläge schauen! Sollten sie dazu dienen, einen finanzpolitischen Wettbewerbsföderalismus politisch mehrheitsfähig zu machen, lehne ich dies ab. Ein solcher Wettbewerbsföderalismus läuft auf einen Steuerwettlauf nach unten zwischen den Ländern hinaus. Die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – eine Grundordnung der Bundesrepublik – wäre erheblich beeinträchtigt. Die unterschiedliche geografische Lage, Größe und Wirtschaftskraft der Länder erfordern eine entsprechend faire Verteilung der Steuereinnahmen, damit im ganzen Land gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllt werden können.

Ich plädiere deshalb für einen nationalen Stabilitätspakt, der die Anhäufung übermäßiger Schulden verhindert. Dieser ist dann vertretbar, wenn zuvor gleiche Ausgangsbedingungen beim Schuldenstand erreicht werden. Die Kooperation von Bund und Ländern statt ruinöser Wettbewerbsföderalismus müssen im Vordergrund stehen.

Um nicht falsch verstanden zu werden: Eine bundesstaatliche Konkurrenz kann auf vielen Feldern sinnvoll sein. Beispielsweise in der Arbeitsmarktpolitik: Hier können Öffnungsklauseln den Wettbewerb um die beste arbeitsmarktpolitische Förderung positiv anregen. Was wir aber nicht wollen, ist die schlichte Übertragung von Marktmechanismen auf die Organisation des Staates. Die Folge wäre Manchester-Föderalismus statt Bundesstaat!

Ein Problem ist auch, dass mit der Steuerverwaltung zunehmend Regionalpolitik gemacht wird – auch mit Rücksicht auf die Verpflichtungen im Finanzausgleich. Nicht selten gehen die Steuerverwaltungen unterschiedlich gründlich bei der Steuerprüfung vor. Dies dürfen wir nicht zulassen! Gleichmäßige Steuererhebung und -verwaltung – unabhängig vom Wohnort! – sind zwingende Gebote von Rechtsstaatlichkeit und Steuergerechtigkeit. Wir brauchen daher die Effektivierung der Steuererhebung durch eine Bundessteuerverwaltung. Sie würde sicherstellen, dass Transparenz und Steuervereinfachung sichergestellt und alle Steuerzahler vor der Verwaltung gleich behandelt werden.

Das Land Berlin hat eine klare Position in der Föderalismuskommission bezogen: gesamtstaatliche Solidarität und nationaler Entschuldungspakt und Steuervereinfachung bzw. -effektivierung. Dieser Dreiklang verschafft den Ländern größere Spielräume in der Finanzpolitik und unterstreicht die gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für den Gesamtstaat. Gleichzeitig haben wir unsere Hausaufgaben für einen Erfolg der Föderalismusreform bereits gemacht: Schon im Jahre 2009 wird das Land Berlin einen Haushalt vorlegen, der keine Nettoneuverschuldung mehr aufweist. Das ist unsere finanzpolitische Doppelstrategie: solidarische gesamtstaatliche Verantwortung nach außen plus strikte Ausgabendisziplin nach innen.

Der Autor ist Regierender Bürgermeister von Berlin.

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