zum Hauptinhalt
Die parteilose Polizei-Vizepräsidentin Margarete Koppers wird wohl neue Generalstaatsanwältin.

© Kai-Uwe Heinrich

Posten des Berliner Generalstaatsanwalt: Causa Koppers wird wohl vor Gericht landen

Justizsenator Dirk Behrendt wird wohl Margarete Koppers zur neuen Generalstaatsanwältin machen. Experten der Koalition gehen davon aus, dass dann ein Rechtsstreit folgt.

Von
  • Fatina Keilani
  • Ulrich Zawatka-Gerlach

Die spannende Frage, wer die Nachfolge des Berliner Generalstaatsanwalts Ralf Rother antritt, wird voraussichtlich vor Gericht entschieden. Rechtsexperten der Koalition gehen fest davon aus, dass die unterlegene Kandidatin im laufenden Auswahlverfahren des Senats eine Konkurrentenklage anstrengen wird. Diese Einschätzung wird in Kreisen der Generalstaatsanwaltschaft geteilt. Ein solches Verfahren vor dem Verwaltungsgericht soll davor schützen, im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Bewerbungsverfahrens benachteiligt zu werden.

Kandidatinnen sind die Polizei-Vizepräsidentin Margarete Koppers und die Mitbewerberin Susanne Hoffmann, derzeit Abteilungsleiterin im brandenburgischen Justizministerium. Koppers ist parteilos. Hoffmann dem Vernehmen nach auch, sie gilt jedoch als CDU-nah. Dem sicheren Vernehmen nach hat die zuständige Fachabteilung in der Berliner Justizbehörde intern empfohlen, Koppers zur neuen Generalstaatsanwältin zu machen. Es deutet auch alles darauf hin, dass Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) dem Vorschlag folgt.

Diskussion um Übergangslösung

Der Senat, der das letzte Wort hat, wird frühestens am 27. Juni über Behrendts Votum entscheiden. Sehr viel später wohl nicht, weil im Juli die Sommerpause beginnt und sich das Abgeordnetenhaus übergangen fühlen könnte, auch wenn es in die Personalentscheidung nicht aktiv eingreifen darf.

Die voraussichtlich unterliegende Kandidatin Hoffmann wollte sich gegenüber dem Tagesspiegel nicht dazu äußern, ob sie rechtliche Schritte einleiten wird. Sie hat nach dem Senatsbeschluss zwei Wochen Zeit, um in einem Eilverfahren vor Gericht eine vorläufige Nichtbesetzung der Stelle zu erzwingen. Durchaus mit Aussicht auf Erfolg, denn das Verwaltungsgericht urteilt erfahrungsgemäß streng, wenn es um die Anforderungen an dienstliche Beurteilungen geht. Auch die Personalvertretung der Justizbehörde könnte die Senatsentscheidung juristisch angreifen – sie war verspätet beteiligt worden.

In jedem Fall wird sich der Rechtsausschuss des Parlaments am Mittwoch mit dem strittigen Thema befassen, denn die CDU hat für die Sitzung folgende Frage angemeldet: „Wir haben einen Generalstaatsanwalt?! – Was so alles durch die dicken Türen der Justizverwaltung dringt.“

Diskutiert wird bei Rot-Rot-Grün noch über die Frage, wie eine Übergangslösung für die künftige Leitung der Staatsanwaltschaft aussehen soll. Entweder macht Rother, der eigentlich schon im Ruhestand ist, doch noch weiter. Oder sein Stellvertreter, der erfahrene Oberstaatsanwalt Dirk Feuerberg, springt ein. Weder Rother noch Feuerberg waren am Freitag erreichbar. Koppers wollte sich nicht äußern. Ein von einem Polizisten angestrengtes Ermittlungsverfahren gegen sie ist übrigens eingestellt; ein rechtliches Hindernis ihrer Bestellung zur Generalstaatsanwältin ist damit aus dem Weg.

Zur Startseite