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Die Hinterbliebenenversorgung für Retter soll jetzt schneller und unbürokratischer verlaufen.

© Benjamin Beytekin/dpa

Neue Richtlinie in Brandenburg: Bessere Hilfe nach Todesfällen

Die Hinterbliebenenversorgung für Retter wurde erheblich verbessert und vereinfacht. Künftig soll die Soforthilfe auch für unverheiratete Paare gelten.

Tödlich verunglückt im Einsatz für Andere, und die Familie steht plötzlich vor dem Nichts: Nach den tragischen Todesfällen von zwei Feuerwehrleuten und zwei Polizisten in Brandenburg im vorigen Jahr hat die Landesregierung jetzt die Hinterbliebenenversorgung für Retter erheblich verbessert und vereinfacht.

Am Mittwoch stellten Ministerpräsident Dietmar Woidke und Innenminister Karl Heinz Schröter (beide SPD) eine vom Kabinett beschlossene neue Richtlinie vor, nach der an Hinterbliebene in solchen Fällen unbürokratisch und schnell Soforthilfen von bis zu 60 000 Euro ausgezahlt werden. Das ist die Summe, die bislang nur Angehörige verunglückter Beamter erhielten, nun soll das für alle gelten. Man betrete damit Neuland, es sei eine bundesweit einmalige Regelung, betonte Woidke.

Soforthilfe auch für Unverheiratete

Die Regelung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2017 in Kraft, damit sie auch für die Angehörigen der verunglückten und getöteten Einsatzkräfte gilt, bei denen die Lücken und Ungleichheiten der Hinterbliebenenregelung zutage getreten waren. Die Brandenburger Neuregelung gilt nun für alle Retter, ob Polizisten oder Feuerwehrleute, egal ob verbeamtet, angestellt oder freiwillig im Dienst, für Angehörige des Technischen Hilfswerkes, des DRK oder der Johanniter, wenn sie im Einsatz ihr Leben verlieren. „Erfasst sind auch freiwillige und spontane Helfer, etwa bei Hochwassereinsätzen“, sagte Schröter. „Und es gilt auch, wenn jemand bei Straftaten einschreitet und dabei ums Leben kommt.“

Bislang war die Hinterbliebenenversorgung bei Polizei und Feuerwehr so geregelt, dass nur verheiratete oder eingetragene Partner ein solches Sterbegeld erhielten. Auch hier, so Schröter, habe man sich eine wesentliche Neuerung beschlossen: Die neue Soforthilfe erhalte der Partner im gemeinsamen Haushalt, und zwar auch, wenn Paare nicht verheiratet sind und nicht in eingetragenen Lebensgemeinschaften zusammenleben. Das sei in Brandenburg häufig der Fall.

Zieht Berlin nach?

Er habe das Problem in der Innenministerkonferenz (ImK) angesprochen, sagte Schröter. Er hoffe auf Nachahmer, etwa im benachbarten Berlin. Dort will man erst einmal die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe der ImK abwarten, sagte ein Sprecher der Innenverwaltung. Aktuell seien daher in Berlin noch keine Neuregelungen vorgesehen.

Im Februar waren bei einer Polizeikontrolle im kleinen Ort Oegeln zwei Polizisten, 49 und 52 Jahre alt, von einem inzwischen verurteilten Mörder auf der Flucht überfahren worden. Im September starben zwei Feuerwehrleute, als sie bei Rettungsarbeiten auf der A 2 bei Brandenburg an der Havel unter einem umstürzenden Feuerwehrauto begraben wurden. Die beiden Männer waren 23 und 38 Jahre alt.

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