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Pro & Contra: Die Zeche begleichen wir

Fast täglich muss die Polizei in Berlin völlig betrunkene Minderjährige aufgabeln. Über tausend waren es schon in diesem Jahr. Die Einsätze gehen auf Kosten der Allgemeinheit. Die Polizeigewerkschaft fordert: Die Eltern sollen zahlen.

Gleich zehn betrunkene Kinder und Jugendliche hat die Polizei in der Nacht zu Sonnabend im Stadtgebiet aufgegriffen. Die Jungen und Mädchen zwischen 13 und 17 Jahren waren teilweise so alkoholisiert, dass sie kaum noch laufen konnten. Der Jüngste, ein 13-Jähriger, hatte 1,08 Promille intus.

Da die Polizei fast täglich Minderjährige völlig betrunken aufgabeln muss, fordert die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) nun, dass die Eltern den Einsatz selbst zahlen sollen. „Allein die Stundenkosten eines solchen Polizeieinsatzes belaufen sich auf mehr als 100.000 Euro“, hat DPolG-Sprecher Bodo Pfalzgraf ausgerechnet.

In diesem Jahr hat die Polizei bereits 1012 Kinder und Jugendliche gezählt, denen wegen Trunkenheit geholfen werden musste. Vor allem in den Herbstferien wurde ordentlich gezecht: 106 Minderjährige haben die Beamten im Oktober aufgelesen – doppelt so viele wie im Vormonat. „Die Kosten trägt der Steuerzahler“, sagt Pfalzgraf. Damit soll nun Schluss sein. Er appelliert an die Politik, die Polizeibenutzungsgebührenordnung zu ändern. Denn derzeit können die Beamten den Einsatz noch nicht in Rechnung stellen. Viele Erziehungsberechtigte scheinen ihre Fürsorgepflicht nicht ernst zu nehmen. „Die Kollegen auf der Wache müssen sich die absurdesten Dinge anhören, wenn sie die Eltern betrunkener Kinder anrufen“, sagt Pfalzgraf. Die Reaktionen reichten von „Warum wecken Sie mich deshalb?“ bis hin zu „Sie können mein Kind ja hier abliefern“. Doch die Polizei sei nun mal kein Taxiunternehmen, sagt Pfalzgraf.

Die Feuerwehr befürwortet den DPolG-Vorschlag allerdings nicht. „Für uns zählt in erster Linie, dass eine Person in Not ist und Hilfe braucht“, sagt Feuerwehrsprecher Sven Gerling. Für die Retter sei erst mal unerheblich, wer die Kosten für den Einsatz zahlt. Alles andere würde künftig dazu führen, dass Menschen in der Not sich möglicherweise nicht mehr trauten, den Notruf zu wählen – aus Angst vor den Kosten. Und dies könne tödlich enden, sagt Gerling. Zudem verstoße der Vorschlag gegen das Gleichheitsprinzip. „Warum sollten die Kosten für minderjährige Betrunkene in Rechnung gestellt werden und für Erwachsene nicht?“ Zwar rechnet auch die Feuerwehr die Kosten ab – allerdings mit der Krankenkasse. Diese müsste sich dann an die Eltern wenden und das Geld zurückfordern. Der Transport eines Patienten im Rettungswagen kostet 281,43 Euro. Wird ein Notarzt hinzugezogen, kommen 349,73 Euro hinzu.

Bei den Politikern wird der Vorschlag unterschiedlich bewertet. Der Innen experte der FDP, Björn Jotzo, sagt: „Statt Rechnungen zu schreiben, sollten viel eher die Ursachen für das Komatrinken erörtert werden.“ Es gehe vor allem darum, einem Menschen in Not zu helfen, und dies sei eine öffentliche Aufgabe. Der Grünen-Abgeordnete Benedikt Lux hält die Idee für „überlegenswert“. Zwar müsse die Gebührenordnung geändert werden, „doch machbar ist das alles“, sagte er. Zurückhaltender äußert sich CDU-Innenexperte Robbin Juhnke. Man könne Eltern nicht zumuten, ihre Kinder 24 Stunden unter Kontrolle zu haben. Doch sollte es mehrmals vorkommen, dass ein Jugendlicher aufgelesen wird, bestehe der Verdacht, dass die Eltern ihre Pflichten nicht wahrnehmen. „Dann kann man ihnen die Kosten aufbürden“, sagt Juhnke. Tanja Buntrock

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