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Polizisten nehmen auf der Frankfurter Allee bei einer Demo gegen rechte Gewalt einen Teilnehmer mit einer Videokamera auf.

© dpa

Pro & Contra: Im Sucher der Polizei

Streit um TV-Aufnahmen von Demos. Auf Demonstrationen dürfen in Zukunft keine Videoaufnahmen mehr gemacht werden, wenn keine Gewaltabsichten der Teilnehmer erkennbar sind - ein Pro & Contra.

Polizeipräsident Dieter Glietsch hat das Verbot von Videoaufnahmen bei friedlichen Demonstrationen durch das Verwaltungsgericht kritisiert. Dies helfe „weder den Demonstrationsteilnehmern noch stärkt es das Versammlungsrecht“, sagte er. „Es beeinträchtigt nur die Sicherheit von Großveranstaltungen.“ Panik könne aus ganz unterschiedlichen Gründen ausbrechen, gab Glietsch mit Blick auf die Duisburger Massenpanik mit 21 Toten zu bedenken.

Wie berichtet, hatte das Verwaltungsgericht das Filmen von friedlichen Demonstrationen für rechtswidrig erklärt. Die Polizei dürfe nur Aufnahmen machen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Straftaten oder Gewalt gebe. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Filmen einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit und das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ darstelle.

Geklagt hatte der Veranstalter einer Demonstration im September 2009. Dieser Aufzug war während seiner Dauer durch das sogenannte taktische Fernsehen vom Kamerawagen der Polizei live in die Einsatzleitstelle übertragen worden. Gespeichert wurden die Bilder nicht. Der Polizeipräsident hatte die Aufnahmen vor Gericht mit der Notwendigkeit begründet, sich im Präsidium ein Bild der Lage vor Ort machen und gegebenenfalls verkehrslenkende Maßnahmen vornehmen zu können. Die Kläger meinten dagegen, die Teilnehmer der Demo würden durch die Kamerapräsenz „eingeschüchtert“ und durch das Gefühl des Beobachtetseins möglicherweise sogar auf eine Teilnahme an der Versammlung verzichten. Wie berichtet, hat Glietsch angekündigt, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Für den Fall, dass er auch in der nächsten Instanz scheitert, will er das Abgeordnetenhaus auffordern, das Versammlungsgesetz entsprechend zu ändern, damit auch künftig friedliche Demonstrationen gefilmt werden können.

Streit um die Fernsehübertragung gibt es, seitdem die Polizei alle größeren Veranstaltungen von einem speziellen Fahrzeug an der Spitze des Zuges filmt. Dieses ist an der Beschriftung „TV“ und am Kameramast auf dem Dach klar zu erkennen. Die Polizei hatte immer betont, dass die Übersichtsaufnahmen nur der „Leitung und Lenkung des Polizeieinsatzes“ dienen. Einzelne Personen würden dadurch nicht erfasst. Das Heranzoomen einzelner Demonstranten sei nur zulässig, wenn von ihnen „Gefahren“ ausgehen. Steinewerfer dürfen also groß ins Bild genommen werden.

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